Hallo!
Habe meine Zusicherung für meine erste eigene Wohung bekommen. Habe für meinen Auszug zu Hause persönliche Gründe angegeben, die aber laut Gesetz enerkannt werden (oder so ähnlich stand das dort in dem Schreiben)
Was mich irritiert ist der Hinweis unten drunter. Da steht, das keine weiteren Kosten wie z.b. Erstausstattung, Umzugskosten usw. durch das Jobcenter übernommen werden, da es sich bei meinem Auszug um private Gründe handelt und nicht durch das jobcenter veranlasst wurde!
Auf gut Glück habe ich gestern trotzdem einen Antrag auf erstausstattung abgegeben. Wie seht ihr die Sache?
So wie ich im Internet gelesen habe steht das jeden harz4 empfänger zu der seine erste wohnung bezieht und der Umzug durch das Jobcenter abgesegnet wurde oder???
Zusicherung Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo icke123
Ein Blick in den § 23 SGB II zeigt das Du vollkommen berechtigt Erstausstattung beantragt hast. Lass Dich nicht irritieren und ignoriere den Einspar-Hinweis.
Bei Umzugskosten schaut es anders aus.
Gruss
Ein Blick in den § 23 SGB II zeigt das Du vollkommen berechtigt Erstausstattung beantragt hast. Lass Dich nicht irritieren und ignoriere den Einspar-Hinweis.
Bei Umzugskosten schaut es anders aus.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich schliesse mich Melinde an, denn...
meine Schwester ist aus der WOhnung ihres Freundes ausgezogen, aus privaten Gründen (Trennung) und bekam die Zusicherung für die neue WOhnung.
Aber auch mit dem Hinweis das sie keinerlei Zuwendungen für die Erstausstattung bekommt.
Sie hats trotzdem beantragt, hat zwar gedauert, aber sie hat doch was bekommen. Bis auf Umzugskosten, die wurden nicht anerkannt.
Also abwarten und wenn die Nein sagen, in Widerspruch gehen.
meine Schwester ist aus der WOhnung ihres Freundes ausgezogen, aus privaten Gründen (Trennung) und bekam die Zusicherung für die neue WOhnung.
Aber auch mit dem Hinweis das sie keinerlei Zuwendungen für die Erstausstattung bekommt.
Sie hats trotzdem beantragt, hat zwar gedauert, aber sie hat doch was bekommen. Bis auf Umzugskosten, die wurden nicht anerkannt.
Also abwarten und wenn die Nein sagen, in Widerspruch gehen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
also mein antrag auf erstausstattung wurde wieder mit den gleichen gründen abgelehnt
bin jetzt auch in den widerspruch gegangen, wollte ihn persönlich beim teamleiter abgeben aber der werte herr hat seit 14 tagen keine zeit für mich!
hab mein geschriebenens trotzdem da gelassen aber so ein widerspruch hat ja eine bearbeitungszeit von bis zu ein einhalb jahren, richtig?
das problem ist ich beziehe mein wohnung bereits zum 1.12. und der vormieter lässt auch diverse möbel drinnen, wofür er aber bezahlt werden will!
hat jemand von euch eine ahnung ob die, falls die einen hausbesuch machen, auch einen schuldschein akzeptieren? ich muss mir ja das geld irgendwo her leihen?!
hoffe auf schnelle antwort! danke
bin jetzt auch in den widerspruch gegangen, wollte ihn persönlich beim teamleiter abgeben aber der werte herr hat seit 14 tagen keine zeit für mich!
hab mein geschriebenens trotzdem da gelassen aber so ein widerspruch hat ja eine bearbeitungszeit von bis zu ein einhalb jahren, richtig?
das problem ist ich beziehe mein wohnung bereits zum 1.12. und der vormieter lässt auch diverse möbel drinnen, wofür er aber bezahlt werden will!
hat jemand von euch eine ahnung ob die, falls die einen hausbesuch machen, auch einen schuldschein akzeptieren? ich muss mir ja das geld irgendwo her leihen?!
hoffe auf schnelle antwort! danke