viele, viele Fragen...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
sweetnaco
Beiträge: 2
Registriert: 09.11.2006 13:03
Wohnort: Bremen
Kontaktdaten:

viele, viele Fragen...

Beitrag von sweetnaco »

Hallo ihr lieben...habe da mal ein paar Fragen...

Mein Partner ist noch verheiratet - lebt bis jetzt auch noch mit der Ehefrau (keine Kinder) zusammen in Bielefeld - ich , mittlerweile geschieden, eine Tochter (16Monate) und schwanger mit unserem 1. gemeinsamen Kind, lebe in Bremen...

Wir wollen nun gegen die Entfernung etwas tun - sind aber nicht sicher, ob wir wirklich zusammen ziehen sollten, oder lieber noch nicht...dazu hab ich ein paar Fragen:

Seine Frau studiert jetzt gerade, hat wohl nen 400Euro oder Teilzeitjob - er kommt derzeit für Miete etc. allein auf (arbeitet - verdient ca. 1200 netto) - sie lebt dort einfach so und ansonsten haben beide getrennte Kassen...seit einem Jahr leben sie nur nebenher, sie weiß von unserer Beziehung, "hofft aber das er sich gegen uns entscheidet"

FRAGE 1: WENN ER SICH JETZT VON IHR TRENNT UND MIT UNS ZUSAMMENZIEHT; GEHT DANN UNSERE FAMILIE VOR; ODER SEINE NOCH-FRAU (UNTERHALT??) ?

FRAGE 2: Ich bekomme mit meiner Tochter hier in Bremen ALG 2 - wie begründe ich einen Umzug nach Bielefeld, wenn wir nicht zusammen ziehen? Bekomme ich das überhaupt durch?

(Hätte als Asse die Entlassung des Vaters meiner Tochter aus der Haft in Österreich, nach 18Monaten, welche im Dezember ansteht...Unterstützung und Nähe zum Vater meines 2.Kindes - sowie, das meine Tochter und ich eine Miete von 565Euro haben und somit kaum Geld zum Leben da ja einiges von meine HLU abgezogen wird)

Frage 3: Sollte er Unterhaltspflichtig sein, wir zusammen ziehen - wird der Unterhalt an seine Frau dann vom AAmt berücksichtigt? Sodass es unserer Familie finanziell nicht weh tut?

Frage 4: In wie weit könnte ich einen Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe geltend machen?


Würde mich freuen, wenn jemand eine Hilfestellung oder eine Anregung für uns hat.

Liebe Grüße, die Süße :)
Antworten