Seite 1 von 1
Heizungswartung
Verfasst: 29.10.2008 20:35
von Mafine
Hallo,
heute wurde bei uns durch eine Firma die Heizung gewartet dieser Spaß kostet locker 97€
so nun hab ich mal gelesen das diese Wartung zu den Mietkosten gehört( keine Ahnung warum das nicht Monatlich mit an den Vermieter abgeführt wir sondern 1x im JAhr von den MIetern bezahlt wird)
soll ich nun Antrga auf Übernahme stellen??
Denn ich kann diese 97€ aus meiner Regelleistung definitiv nicht zahlen.
Danke im Voraus für eure Antworten!!
Verfasst: 29.10.2008 23:21
von Melinde
Hallo Mafine
Hurtig den Antrag gestellt.
Wie heisst es so schön in der Richtlinie für Deinen Landkreis:
"...Heizkosten sind:
Beschaffungskosten für Brennmaterial
Kosten, die ein Dritter für den Betrieb einer Heizung zur Erwärmung der Raumluft in Rechnung stellt..."
nachlesbar
hier
Gruss
Verfasst: 30.10.2008 07:52
von lostfound
@ Melinde
gibt es son Gesetzestext auch für den Landkreis Peine?
Wäre für mich sehr interessant, da wir kürzlich eine Reparatur am Heizungskessel hatten (Eigenheim), diese Kosten mußten wir aber selbst tragen, eine Kostenübernahme wurde abgelehnt.
Verfasst: 30.10.2008 10:33
von Melinde
Hallo lostfound
Das Zitat ist nicht aus einem "Gesetzestext", der wäre nämlich für jedermann und überall öffentlich zugänglich.
Leider sind die "Richtlinien" oder "Verwaltungsvorschriften" der einzelnen Gemeinden und Kreise die die Regelungen zum SGB II beinhalten häufig wahre "Geheimdokumente" der Behörden, sorgsam vor den Augen der Bevölkerung versteckt.
Zu finden sind sie manchmal mit etwas Glück und Fummelarbeit in den Ratsinformationen. (Internetseite des Kreises, unter Politik und Gremien, Sitzungsdienst oder ähnlichem)
Für Peine, Stadt und Landkreis bin ich auch noch nicht wirklich fündig geworden, versuch Du mal Dein Glück und berichte.
Ratsinformationssystem Landkreis Peine
In Ländern die schon ein Informationsfreiheitsgesetz haben kann man sich bei einer Anfrage an die Behörde darauf berufen. Trotzdem lohnt auch in den "Informationsgeheimhaltungsländern" eine schriftliche Anfrage.
Reparatur der Heizanlage gehört zu den Kosten der Unterkunft und gilt auch bei Eigenheim. Ist doch keine Wertsteigerung sondern Erhaltungsaufwand.
Wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist Überprüfungsantrag stellen.
Gruss und Viel Erfolg
DANKE
Verfasst: 30.10.2008 14:08
von Mafine
Anschrieben zur Kostenübernahme ist schon raus tausend danke!!!!!
LG