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Nachzahlung

Verfasst: 28.10.2008 21:54
von spike1958
Hallo meine Frage ich bin Alleinerziehnd mit 2 kleinen Kindern kriege Harz 4 meine Wohnung wird vom Amt bezahlt 500 euro warm Miete wenn ich jetzt mit den Heizkosten nicht auskomme wird die Nachzahlung vom Amt übernommen oder muß ich sie übernehmmen.Über eine Antwort würde ich mich freuen.

mfg spike

Verfasst: 29.10.2008 09:19
von chang
wenn du eine nachforderung für betriebskosten hast kannst du einen antrag auf übernahme dieser koste bei der arge stellen. ob die kosten in voller höhe übernommen werden, hängt davon ab wie hoch die maximal angemessenen betriebskosten sind. wenn du unwirtschaftlich kosten verursacht hast (zu viel geheizt, geheizt und fenster offen)... kann es sein, dass die kosten anteilmässig, auf darlehen oder garnicht übernommen werden.
das hängt von all diesen faktoren ab.

Verfasst: 29.10.2008 10:00
von Melinde
Unangemessenheit bei Heizerei u.ä. ist durch ARGE nachzuweisen.
Pauschalierung oder Deckeln ist nicht zulässig, es sind die tatsächlich anfallenden Kosten zu übernehmen.

Verfasst: 29.10.2008 14:13
von chang
richtig solange sie angemessen sind, dies wird daran entschieden ob es wirtschaftlich gehandhabt wurde oder nicht. wenn nicht, wird abgewiesen oder nur anteilig bezahlt.
von deckelungen oder pauschalen spricht keiner. nur von angemessenheit.