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lest mal Weihnachtsbeihilfe

Verfasst: 11.12.2005 16:57
von lliissaaddii
http://www.erwerbslosenforum.de/

Eine Stadt gewährt den Harz 4 Empfängern eine Weihnachtsbeihilfe.
Auf der Seite ist ein Antrag zum runterladen.

Mal schauen, wie viele Städte sich dabei freiwillig beteiligen, wenn zig Menschen diesen Antag ausfüllen und abschicken!

Gruß
lisa

Verfasst: 11.12.2005 18:16
von Gast
Eine tolle Aktion, sollte wirklich jeder machen.

Verfasst: 11.12.2005 20:12
von michael73

Weihnachtsbeihilfe

Verfasst: 11.12.2005 20:36
von -us-
Hab alle mir bekannten Hartzler informiert !
(ca. 43 Leute hier in Aachen)
Das Schreiben geht morgen an die Arge Aachen !
Mal sehen wie die bei uns reagieren !

(ich glaub zwar dass die das wegen der finanziellen Notlage der Stadt Aachen ablehnen werden aber ein Versuch ist es allemale wert !!!!)

Ich halte euch auf dem laufenden !

(Die Arge muss laut dem Schreiben bergünden und wer sollte mir verbieten das Antwortschreiben der Arge einzuscannen und ins Netz zustellen .....)


LG aus Aachen

-US-

Verfasst: 12.12.2005 19:30
von michael73
Hab ich auch schon überlegt, nur alleine macht das keinen Sinn, und die Begründung auf Burghausen zu setzen, hilft auch net weiter - da bin ich mir sicher.

Der Stadt gehts halt dieses Jahr gut, also profitieren die Bürger davon. Nächstes Jahr gehts der Stadt mit Sicherheit schlechter, weil se von der Landesregierung bestimmt nimmer so viel Geld bekommt

Verfasst: 12.12.2005 23:29
von lliissaaddii
Na ja, auch wenn die Anträge abgelehnt werden.

Wir machen der Arge etwas Arbeit, denn jeder muss ja eine Antwort bekommen.

Wenn die von zig Leuten so einen Antrag bekommen, hoffe ich, dass es die Zuständigen zum Nachdenken anregt.

Auf alle Fälle ärgern die sich bestimmt über die Mehrarbeit!

Weihnachtsbeihilfe

Verfasst: 21.12.2005 16:56
von -us-
hallo alle !

Habe gestern also den Ablehnungbescheid der Arge Aachen bekommen.
:cry:
Ich tipp ihn mal ab:

Aachen 14.12.2005

Ihr Antrag auf Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe vom 11.12.05

Sehr geehrter Herr Simons, mit Schreiben vom 11.05.2005 beantragen Sie eine Beihilfe anläßlich des Weihnachtsfestes. Ihrem Antrag vermag ich nicht zu entsprechen.
Die Ihnen gewährten monatlichen Regelleistungen (Arbeitlosengeld II / Sozialgeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfassen gemäß § 20 Absatz 1 SGB II Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.
Der Lebensunterhalt , hierunter fällt auch der Bedarf anlässlich des Weihnachtsfestes, ist gründsätzlich aus diesen Regelleistungen zu bestreiten. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sah bis 31.12.2004 eine von den Regelleistungen abweichende Bemessung der laufenden Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles vor. Eine entsprechende Regelleistung findet sich jedoch im §20 SGBII nicht mehr.
Die Gewährung von einmaligen Leistungen kommt neben der Regelleistung ausschließlich in den in §23 Absatz 3 Satz 1 SGB II aufgeführten Fällen in Betracht. Hierbei handelt es sich um

1. Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
2. Erstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

Diese Auflistung ist abschließend. Eine abweichende Bemessung der Regelleistung ist nach den Umständen des Einzelfälles ab dem 01.01.2005 nicht vorgesehen, sodass eine Gewährung von einmaligen Leistungen anlässlich des Weihnachtsfestes nach dem SGB II ausscheidet.

Auch wenn die Stadt Burghausen ihren Bürgern, die im Leistungbezug nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGBII, SGBXII) stehen, eine Weihnachtsbeihilfe gewährt, so handelt es sich hierbei um eine regionlae, über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende freiwillige Leistung des kommunalen Trägers, welche keinen Rechtsanspruch aller Bundesbürger begründet.

Abschließend die Rechtsbehelfsbelehrung.

mit freundlichen Güßen
Arge in der Stadt Aachen
Frau Sedlatzek


Vielleicht sollte man in Zukunft seinen Wohnort erst nach Prüfung und Zusage von Freiwilligen Leistungen die über den gesetzlichen Rahmen hinaus gehen auswählen.....

LG aus Aachen

-US-