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Babyjahr ?

Verfasst: 27.10.2008 18:03
von Golem1979
Hallo,liebe Leute!Wir erwarten nächstes Jahr unser erstes Kind.Ich und mein Freund wohnen zusammen,sind nicht verheiratet und beziehen (leider) beide ALG 2 (Bedarfsgemeinschaft).Nun meine Frage:Sollten wir weiter beide oder einer von uns beiden arbeitslos bleiben,habe ich als zukünftige Mutter dann trotzdem Anspruch auf das Babyjahr und wenn ja,wie lange?Oder gibt es außer den Mutterschutz gar keine Ansprüche?Für eine Antwort,wäre ich euch sehr dankbar!!

Verfasst: 27.10.2008 18:08
von Ralf Hagelstein
Erziehungsgeld wird zusätzlich zu Ausbildungsförderung, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe gezahlt. Es wird nicht auf diese Leistungen angerechnet.
Mehr >hier<.

Verfasst: 27.10.2008 18:12
von Golem1979
Danke erst mal für die Antwort,aber meine Frage wa ja wegen den Babyjahr ??

Verfasst: 27.10.2008 18:31
von Ralf Hagelstein
Guckst Du hier: Elternzeit