Ich plane Umzug nach Köln

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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hamza2007
Beiträge: 1
Registriert: 24.10.2008 15:32
Wohnort: minden

Ich plane Umzug nach Köln

Beitrag von hamza2007 »

Guten Tag Leute,
ich bin neu hier.
Ich bekomme ARGE 2 zirka 1300 mit 2 Kinder, habe eigenes Haus.
Ich habe eine Arbeit 56 km von mir und bekomme 500€ brutto.Ich habe seit 01.10 angefangen. Aber für die Sprit lohnt sich nicht.Was passiert wenn ich selber kündige? wegen den Leistungen.

Bei uns finde ich keine Stelle. Ich bewerbe mich für den Raum Köln, 250 Km von mir. Was passiert , wenn ich dahin umziehe, erstmal allein. Ich kann beim Vater schlafen. Sobald alles fertig ist , kann meine Familie zu mir ziehen.

Was soll ich machen? Bekommt meine Familie Leistungen von Arge? ´Soll mein Wohnsitz bei meiner Familie lassen .

Das Haus werde ich verkaufen, das kann ich finanziell nicht behalten.

Bis dann
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sandhopser
Beiträge: 58
Registriert: 09.08.2006 15:09
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern, Rostock

Beitrag von sandhopser »

im falle das du arbeitslos bist zahlt das amt den umzug WENN du zwecks der arbeit dorthin ziehen musst.

Wenn du selber kündigst wird dir deine leitung gestrichen (ich meine für 3 monate)
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo hamza2007
Wenn Deine Bewerbungen erfolgreich sind kannst Du Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung bekommen, vorher beantragen.
Genauer steht das im SGB III ab § 53.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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