weihnachtsgeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ingo
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weihnachtsgeld

Beitrag von ingo »

hab mal ne frage,,,
meine frau macht schichten,,,ich bekomme harz 4,,weil ich cronisch krank bin,,,
nun bekomme ich nur anteilig ein paar euros,,,,da meine frau nur nen hungerlohn bekommt,,,nun bekommt sie mal ein bischen weihnachtsgeld von ihrer firma,,,,,bekomme ich das weihnachtsgeld nun vom amt wieder abgezogen ??

lg.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

hallo! bei uns ist es so das mein mann auch weihnachtsgeld bekommt und einen monat vorher sogar ein jahres bonus....

es muss zurückgezahlt werden :-( allerdings ging es bei uns immer als dahrlehn
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Mafia
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Dazu noch etwas....

Beitrag von Mafia »

Frage:
Wie wird das Weihnachtsgeld, welches der Arbeitgeber meines Lebensgefährten zahlt angerechnet.
Wird es als Einmalzahlung gewertet und auf den aktuellen bzw. den
nächsen Monat angerechnet oder wird die Zahlung auf mehrere
Monate verteilt?
Antwort:
Einmalige Einnahmen, wie hier Weihnachtsgeld, sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen.
Die Anrechnung ist erfolgt ab dem auf den Zufluss.
Der angemessene Zeitraum sollte den Rahmen von 6 Monaten nicht übersteigen.

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(1) Bei einmaligen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit handelt es sich um Bezügebestandteile, die lediglich einmal gewährt werden (z.B. Jubiläumszuwendung, Abfindung, Leistungsprämie, einmaliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld). 

(2) Wie einmalige Einnahmen zu behandeln sind auch laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen. Dies betrifft insbesondere jährlich wiederkehrende Arbeitsentgelte (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld). 

(3) Einmalige Einnahmen sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist (§ 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V). Sind Leistungen für den Monat des Zuflusses bereits erbracht worden, ist die Anrechnung in der Regel ab dem auf den Zufluss folgenden Monat vorzunehmen. Der angemessene Zeitraum ist nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen. Dabei sollte der Anrechnungszeitraum grundsätzlich so kurz wie möglich gehalten werden. 

Dies steht in den fachlichen Hinweisen zum § 11 SGB II. Also ist es durchaus normal, dass es auf 3 Monate aufgeteilt wird.

Weihnachtsgeld zählt ganz klar auch zu den Freibeträgen nach §§11,30. Natürlich erhälst du bzw. deine Frau trotzdem nicht erneut den 100€-Freibetrag und die 30€-Pauschale, sondern es wird ganz normal so gerechnet als würdest du bzw. deine Frau einfach nur mehr verdienen.

MfG Mafia
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

jetzt bin ich aber überfordert den wir bekommen ja mehr geld als wie 130 euro frei?? wird weihnachtsgeld komplett abgezogen oder wie beim gehalt nur so und so viel prozent??

wäre lieb wenn jemand dazu noch was schreiben kann
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Einmalige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind vom Beginn des Monats an zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Sie sollen für einen angemessenen Zeitraum berücksichtigt werden. Zu berechnen ist der Zeitraum, für den die Sonderzahlung ausreicht, um den Lebensunterhalt inkl. KV zu decken.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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