Wie kommt man an einen Fallberater heran??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wie kommt man an einen Fallberater heran??
Hallo zusammen!!!
Unten im Forum habe ich Erfahrungen mit der Arge OB geschildert:http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t6657.html
Bis heute hat meine Tochter noch keinen Bescheid und auch kein Geld. Gibt es irgendeine übergeordnete Stelle an die man sich in einem solchen Fall wenden kann??? Oder muß man demütig warten bis sie den Vorgang nach 6 Wochen bearbeiten???
Ich war noch nie von solch einer Institution ganz abhängig und mich erschreckt wirklich die Langmut der Behörde.
Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
Gruß Grace
Unten im Forum habe ich Erfahrungen mit der Arge OB geschildert:http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t6657.html
Bis heute hat meine Tochter noch keinen Bescheid und auch kein Geld. Gibt es irgendeine übergeordnete Stelle an die man sich in einem solchen Fall wenden kann??? Oder muß man demütig warten bis sie den Vorgang nach 6 Wochen bearbeiten???
Ich war noch nie von solch einer Institution ganz abhängig und mich erschreckt wirklich die Langmut der Behörde.
Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
Gruß Grace
- Ralf Hagelstein
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Hallo,
wenn das Amt sich zu lange zeit lässt, kann man einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen; dass würde ich hier vorschlagen
Der Anspruch auf Sozialleistungen besteht sofort mit Antragstellung..
Bei einem Erstantrag sind Leistungen dann auf Vorschuss nach § 42 Abs. 1 SGB I zu erbringen.
Wenn zur Feststellung des Anspruchs voraussichtlich noch längere Zeit erforderlich ist, können Leistungen auch vorläufig bewilligt werden (§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Nr. 3 SGB III).
Die vorläufige Bewilligung hat allerdings den Nachteil, dass kein Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB X bei Rückforderungen vorliegt;
bei Vorschuss bestände Vertrauensschutz.
Vorschüsse:
Wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung der Höhe voraussichtlich längere Zeit notwendig ist, kann der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen Vorschüsse zahlen (§ 42 Abs. 1 S.1 SGB I).
Der Leistungsträger hat auf Antrag Vorschüsse spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags zu zahlen (§ 42 Abs. 1 S. 2 SGB I).
Das bedeutet: bei akuter Bedürftigkeit sofort mit der Antragstellung.
Gruß und hoffe ich konnte was Helfen..
wenn das Amt sich zu lange zeit lässt, kann man einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen; dass würde ich hier vorschlagen
Der Anspruch auf Sozialleistungen besteht sofort mit Antragstellung..
Bei einem Erstantrag sind Leistungen dann auf Vorschuss nach § 42 Abs. 1 SGB I zu erbringen.
Wenn zur Feststellung des Anspruchs voraussichtlich noch längere Zeit erforderlich ist, können Leistungen auch vorläufig bewilligt werden (§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Nr. 3 SGB III).
Die vorläufige Bewilligung hat allerdings den Nachteil, dass kein Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB X bei Rückforderungen vorliegt;
bei Vorschuss bestände Vertrauensschutz.
Vorschüsse:
Wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung der Höhe voraussichtlich längere Zeit notwendig ist, kann der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen Vorschüsse zahlen (§ 42 Abs. 1 S.1 SGB I).
Der Leistungsträger hat auf Antrag Vorschüsse spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags zu zahlen (§ 42 Abs. 1 S. 2 SGB I).
Das bedeutet: bei akuter Bedürftigkeit sofort mit der Antragstellung.
Gruß und hoffe ich konnte was Helfen..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- babydoll123456
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ich
das sagen die herren und damen von der arge gerne ! das problem hatte ich auch ! ich bin vorne sitzen geblieben ( unser antrag hat damals 2 monate ca. gedauert)!
habe freundlich aber etwas lauter geredet! so das es alle hören konnten
15 min. später sass ich bei dem Arge chef in bad oldesloe!
der meckerte mich an sagte es sei seine arge ! ich sagte das es nicht seine arge ist und ich ein recht auf das geld hätte!!
10 min. hatte ich einen 200 euro bar sheck als vorschuss !!
es geht wenn man hart bleibt!!!
habe freundlich aber etwas lauter geredet! so das es alle hören konnten
15 min. später sass ich bei dem Arge chef in bad oldesloe!
der meckerte mich an sagte es sei seine arge ! ich sagte das es nicht seine arge ist und ich ein recht auf das geld hätte!!
10 min. hatte ich einen 200 euro bar sheck als vorschuss !!
es geht wenn man hart bleibt!!!
ich würde nur Wissen wollen, wer sagt sowas(?), vorne an der Anmeldung oder der SB ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- babydoll123456
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ich
wenn du mich meinst der SB ! die hatte mich in reinfeld angerufen das ich geld bekomme! ich bin mit den kiddy"s hingefahren und sollte vorne warten... dann kam sie auf mich zu und meinte das ich doch kein geld bekomme! loool
@Termi Bei der Arge in OB-Sterkrade kommt man nicht an einen Fallberater sondern alles wird in einem "Vorraum" erledigt. Übrigens ist das Geld auch in der letzten Woche nicht gekommen, sie hatte aber ihr Gehalt und kann überbrücken. Jetzt hatte sie das nächste Gehalt+Abrechnung und ist am Freitag wieder hingedackelt und da sagte er " jetzt könne man die Sache auch fertig bearbeiten"..........
Ich scheine irgendwie ein Verständnisproblem zu haben, sie bekommt seit Wochen kein Geld von der Arge und es sind schon zwei Gehälter in der Zeit gekommen und JETZT können sie die Sache fertig bearbeiten??????Warum erzählen die dann seit drei Wochen jede Woche "in ein paar Tagen ist das Geld da".....Warum wird man da so belogen??????
@babydoll Meine Tochter ist eher zurückhaltend, höflich......Sie will da keine Welle machen. Aber Du hast schon recht, sie hätte vielleicht hartnäckiger sein sollen.
Gruß Grace
Ich scheine irgendwie ein Verständnisproblem zu haben, sie bekommt seit Wochen kein Geld von der Arge und es sind schon zwei Gehälter in der Zeit gekommen und JETZT können sie die Sache fertig bearbeiten??????Warum erzählen die dann seit drei Wochen jede Woche "in ein paar Tagen ist das Geld da".....Warum wird man da so belogen??????
@babydoll Meine Tochter ist eher zurückhaltend, höflich......Sie will da keine Welle machen. Aber Du hast schon recht, sie hätte vielleicht hartnäckiger sein sollen.
Gruß Grace
Na hätte ich das früher gewusst das Du in Oberhausen wohnst hätte ich da was machen können.
Ich kenne da die kollegen bei der Agentur für ARbeit zwar nur, aber das hätte ich dann weiterleiten können.
Wenn trozdem was nicht klappt, sag bescheid wir regeln das dann, ok ?
Gruß
Ich kenne da die kollegen bei der Agentur für ARbeit zwar nur, aber das hätte ich dann weiterleiten können.
Wenn trozdem was nicht klappt, sag bescheid wir regeln das dann, ok ?
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Danke Termi, wenn das diesmal stimmt was die gesagt haben müßte der Bescheid ja kommen......Naja, mir fehlt da der Glaube zwar aber vielleicht hat meine Tochter ja Glück.......
Übrigens, sie hat jetzt gleich im Anschluß wieder eine neue Halbtagsstelle und wenn der Zwerg einen Kindergartenplatz hat sogar eine Ganztagsstelle.....Dann wäre für sie das Thema Arge erstmal vom Tisch.
Gruß Grace
Übrigens, sie hat jetzt gleich im Anschluß wieder eine neue Halbtagsstelle und wenn der Zwerg einen Kindergartenplatz hat sogar eine Ganztagsstelle.....Dann wäre für sie das Thema Arge erstmal vom Tisch.
Gruß Grace
DAs ist doch mal eine schöne Meldung
Viel erfolg weiterhin für deine Tochter !
Viel erfolg weiterhin für deine Tochter !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.