Hallo,
ich bin Hartz IV Opfer und habe um mich daraus zu befreien den Schritt zur Selbstständigkeit gewagt. Leider hat mein Gewerbe noch nicht die Erträge die ausreichend sind mich von Hartz IV vollkommen abzunabeln. Daher erhalte ich ergänzend zu meinem Verdienst aus der selbsständigen Tätigkeit ergänzend weiterhin Hartz IV.
Seit einem Jahr,habe ich als Hausmeister leider nur einen Vertrag bekommen,der mir genau 100,- Euro cash pro Monat einbringt. Diese 100,- Euro dürften somit in meinen Freibetrag fallen so dass ich keine Abzüge haben dürfte.
Im Vorfeld,jedoch ,bis sich wirklich zeigte was ich durch mein Gewerbe verdiene,wollte die ARGE eine Ertragsvorschau von mir,in der ich angab vorerst 300,- Euro Gewinn pro Monat zu haben. Dies war im April 2008.
Bei der Neuberechnung meiner Bezüge von der Arge, hat man jedoch die Ertragsvorschau zu grunde gelegt und mir gleich 300,-Euro von meiner Regelleistung abgezogen.
Ich bin auf grund dessen im April 2008 in Widerspruch gegangen. Der Eingang des Widerspruchs wurde mir von seiten der Arge bestätigt, jedoch mit der Aufforderung von Nachfragen abzusehen. Ich habe lediglich ab Mai 2008 monatlich meine BWA's bei der Arge abgegeben die belegen dass ich nicht mehr wie 100,- Euro monatlich aus meinem Gewerbe hatte. Da die ARGE darauf nicht reagierte und auch der Widerspruch bis jetzt ( nach 5 bis 6 Monaten) nicht bearbeitet wurde habe ich gegen die ARGE eine Untätigkeitsklage eingereicht, sowie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dies soll bewirken, dass ich meinen Regelleistungssatz ab Mai nachgezahltbekomme und dass mein bescheid rückwirkend geändert wird.
Habe ich das alles richtig gemacht?
MFG
Frank Henf
Selbstständig und Hartz IV
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