Mietkaution der alten Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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haunich
Beiträge: 2
Registriert: 18.10.2008 10:15

Mietkaution der alten Wohnung

Beitrag von haunich »

Hallo zusammen,

wir sind vor einer ganzen weile in eine neue Wohnung gezogen, Kaution haben wir selber getragen, gut 630 Euro. Nun stellt sich die Frage, was ist mit der Kaution der alten Wohnung? Wenn ich diese bei der ARGE angebe, müsste diese doch theoretisch angerrechnet werden? Was ich aber für total unfair finde, denn ich musste für die Neue ja Kaution hinterlegen und hab sie von dem bezahlt was wir bekommen/gespart hatten.

MfG
Haunich
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Genossenschaftsanteile und Mietkautionen stellen kein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 SGB II dar, solange der jeweils zu Grunde liegende Mietvertrag besteht. Während der Vertragslaufzeit besteht für die betroffenen Hilfebedürftigen keine Möglichkeit, über das Vermögen in der Form der Genossenschaftsanteile oder der Mietkautionen zu verfügen. Dies ist auch mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt und wird in den Hinweisen zu § 12 SGB II berücksichtigt.

Wenn dann allerdings wie bei euch ein Wohnungswechsel die Kaution oder der Genossenschaftsanteil zurückgezahlt wird, erhöht dieser Betrag den Kontostand und muss demzufolge beim nächsten Antrag als Vermögen angegeben werden.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
haunich
Beiträge: 2
Registriert: 18.10.2008 10:15

Beitrag von haunich »

Hallo,

ja das dachte ich mir eigentlich schon, nun weiß ich es auch genau. Danke dir.

MfG
Haunich
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