Wohnrecht und Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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harry23a
Beiträge: 1
Registriert: 10.12.2005 12:30
Wohnort: Limburg

Wohnrecht und Hartz 4

Beitrag von harry23a »

Hallo !
Mein Bruder fällt ab 15.1.06 unter Hartz 4.
Er wohnt bei mir im Haus in einer Kellerwohnung(1 Zimmer) und hat ein vom Notar beglaubigtes lebenslanges Wohnrecht für das Zimmer,sowie das Recht auf Mitbenutzung meines Badezimmers sowie der Küche.
Wegen des Wohnrechts liegt kein Mietvertrag vor.
Frage:
Um bei Hartz 4 mehr Unterstützung als die 345€ zu bekommen(weil keine Miete ! ),überlegen wir ob wir nicht Teile (1 Zimmer) meiner Wohnung an meinen Bruder vermieten können.(außerhalb des Wohnrechts für ca. 80-150€.
Können Sie mir einen Tipp geben,ob dies überhaubt möglich ist ohne Aufhebung des lebenslangem Wohnrechts.
Gibt es Alternativen ? Was können wir machen um mehr Hartz 4 Unterstützung zu bekommen.
Würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Danke
DT
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Wohnrecht und Hartz 4

Beitrag von -us- »

Halle Harry23a !

So wie deinen Beitrag verstanden habe ist das Wohnrecht deines Bruders nur beim Notar hinterlegt.
An solche Einträge kommt die BA noch nicht ran.
(wie auch ...bei welchen Notar in welcher Stadt für welches Haus... etc....)

Also wäre es am besten, er sucht sich ne normale (angemessene)Wohnung die dann auch komplett finanziert wird.

Wollt ihr dennoch euer mehr als kompliziertes Modell mit der BA verwirklichen , ist als erstes die Frage ob sein KELLERRAUM zumutbar (Z.B. Kein Tageslicht etc....) und mit einer angemessenen Wohnungsgröße vergleichbar ist.

Die Ba wird euch in diesen Falle auf jeden Fall auffordern das lebenslange Mietrecht zu dokumentieren (also Gang zum Notar...) und danach entscheiden ob die Anmietung weiterer Räume (s.O.) notwendig ist.


LG aus Aachen

-US-
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