Hilfe bei Wohnungsproblem und Hartz 4!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Tammy
Beiträge: 2
Registriert: 17.10.2008 10:39

Hilfe bei Wohnungsproblem und Hartz 4!

Beitrag von Tammy »

Bin neu hier und hoffe das ich meinen Beitrag nicht falsch gesetzt oder schon jemand etwas dazu geschrieben hat.

Also, mein, bzw. unser Problem...
Meine Freundin und ich (27 und 25), möchten jetzt gern aus zwei getrennten Haushalten (einmal 47 m² und einmal 43m²) in einen gemeinsamen ziehen.
Wir beziehen beide ALG 2.
Haben heute gefragt wegen einem Schein das wir den Umzug beantragen können.
Meine Sachbearbeiterin fragte mich wie groß meine Wohnung denn sei und ich antwortete wahrheitsgemäß.
Dazu meinte Sie das die Wohnung ja für uns ausreichen würde von der größe her. Ich solle aber einen Brief aufsetzen mit Begründungen wieso wir in eine neue Wohnung umziehen wollen.

Bei meiner Freundin ist das Problem in der Wohnung da es eine Bruchbude is und der Vermieter nichts macht. Zumal die Nebenkosten dort ins unermessliche steigen.

Meine Wohnung ist vom Schnitt her ungünstig und deshalb echt beengend wenn ich mir vorstelle hier mit zwei Personen zu leben.
Da hat keiner mehr ne Chance sich zurück zu ziehen.

:?: Meine Frage ist nun:
1. Besteht denn nun eine Chance das wir doch noch in eine neue Wohnung ziehen können und
2. hat vielleicht jemand einen Tip wie ich den Leuten in dem Brief erklären kann das wir eine neue Wohnung brauchen?

Hat da vielleicht jemand ein paar Tips oder Ratschläge für uns?
Danke schonmal im Vorraus!!! :D
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Wenn ich die Antwort der Arge schon wieder lese......2 Personen haben Anspruch auf eine 2-Zimmerwohnung mit max. 60m²! Und nicht 47! In Deinem Antrag solltest Du plausibel erklären, daß Ihr durch ein Zusammenziehen in eine Wohnung der Arge Wohnkosten einsparen würdet. Stelle mal aus Deiner Sicht klar, daß 47m² für 2 Personen auf keinen Fall ausreichend noch angemessen sind. Schreibe dazu, falls die Arge anderer Meinung sein sollte, würdet Ihr auf den Zusammenzug verzichten, was zur Folge haben würde, daß die Arge weiterhin Wohn und Nebenkosten für 2 Wohnungen zahlen muß. Ob das wirtschaftlich ist???
LG und viel Erfolg buxi
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 13. 9. 2005 - 2 WD 31. 04; TDG Nord (Lexetius.com/2005,3722)
Der "Grundsatz der Wirtschaftlichkeit" ist als Oberbegriff für die "Grundsätze" der "Sparsamkeit" und der "Ergiebigkeit" anzusehen. Die dementsprechende Ausrichtung des Handelns öffentlicher Stellen soll die bestmögliche Nutzung von Ressourcen bewirken. Sie fordert, bei allen Maßnahmen einschließlich solcher organisatorischer und verfahrensmäßiger Art die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben (vgl. dazu u. a. Nr. 1 der Vorläufigen Verwaltungsvorschrift - VV - zu § 7 BHO, in: Piduch, Bundeshaushaltsrecht, 2. Aufl. (38. Ergänzungslieferung Oktober 2001), § 7 BHO S. 1; Bormann/ Schwanenberg, Öffentliche Finanzwirtschaft, 2. Aufl. 1992, Rn. 202 f.; Steinfatt/ Schuy, Handbuch des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, Ordner 1, W 2000, S. 13).

Die günstigste Zweck-Mittel-Relation besteht darin, dass entweder ein bestimmtes Ergebnis mit einem möglichst geringen Einsatz von Mitteln ("Sparsamkeitsprinzip") oder dass mit einem bestimmten Einsatz von Mitteln das bestmögliche Ergebnis ("Ergiebigkeitsprinzip") erzielt wird (vgl. Nr. 1 VV zu § 7 BHO; Steinfatt/ Schuy, a. a. O.).

Nach dem "Grundsatz der Sparsamkeit" sind die einzusetzenden Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken (vgl. Nr. 1 VV zu § 7 BHO). Der "Grundsatz der Sparsamkeit" und damit auch der der "Wirtschaftlichkeit" umfassen auch das Gebot, die Ausgaben selbst dann auf das Notwendige zu beschränken, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an sich einen größeren Spielraum zuließen. Entscheidend ist dabei freilich immer auf den zu erfüllenden dienstlichen Auftrag abzustellen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Tammy
Beiträge: 2
Registriert: 17.10.2008 10:39

Beitrag von Tammy »

Vielen Dank für die schnellen Antworten! das werden wir auf alle Fälle versuchen! Habe auch schon überlegt ob wir vielleicht zu einem Anwalt gehen und uns beraten lassen damit wir wirklich abgesichert sind.
Aber das Schreiben werden wir mal so aufsetzen und dann mal sehen was kommt.
Und auf alle Fälle ist es für die ARGE günstiger wenn wir zusammen in eine Wohnung ziehen.
Nur wir möchten ja auch in eine größere da der Wohnraum wirklich zu beengt wäre.
Aber danke schonmal. :D
Antworten