Erstausstattung - Auslegeware???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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icke123
Beiträge: 5
Registriert: 09.09.2008 12:23

Erstausstattung - Auslegeware???

Beitrag von icke123 »

Hallo hallo

beziehe demnächst (hoffe ich zumindest) meine erste eigenene Wohnung, mir fehlt nur noch der Segen vom Jobcenter!

Da man ja auch Erstausstattung beantragen kann, wollte ich mal horchen wie es denn mit Auslegeware aussieht??? In meiner zukünftigen wohnung ist der pure Beton?!

Berechnen die in dem Fall die Auslegeware???

Über schnelle Antwort wäre ich froh!

mfg
Lucy
Beiträge: 140
Registriert: 17.10.2006 21:33
Wohnort: Kreis Unna

Beitrag von Lucy »

bei mir hieß es immer, der Vermieter muss für bewohnbaren Boden sorgen, habe keine Teppiche oder so genehmigt bekommen. Ausnahme war als mein Jüngster geboren wurde, hatte nur einen kalten Fliesenboden, da wurde ne Ausnahme gemacht weil es arg kalt war im Zimmer.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Bei Kindern bis zu 4-5 Jahre werden Kosten für ein Teppichboden im Kinderzimmer bezahlt ca: 2-5 € m²

Bei allen anderen Räume sieht’s nicht so gut aus, entweder Dahlen oder mit Vermieter sprechen ob er was übernimmt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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