Gesprächstermin beim Amt mit Begründung abgesagt. wird nicht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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lostfound
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Gesprächstermin beim Amt mit Begründung abgesagt. wird nicht

Beitrag von lostfound »

Hallo,
mein Mann bezieht Hartz4. Ich, die Ehefrau, wurde zu einem Gespräch bei der Argentur für Arbeit geladen.

Das Gespräch sollte an einem Dienstag stattfinden. Am Wochenende davor bekam ich die Zusage zu einer gering entlohnten (100 Euro) Arbeit, die ich auch annahm. Gleich am Montag schrieb ich dem Amt eine mail, mit Absage des Termins mit der Begründung der Arbeitsaufnahme.

Zwei Tage später erhielt ich Post, dass ich dem Gespräch ohne Entschuldigung fernblieb, und sie deshalb die 10% für 3 Monate kürzen.
Es war offesichtlich, dass das Amt nicht in Kenntnis meiner mail war, sie wurde absolut nicht erwähnt. Wahrscheinlich blieb die mail unbearbeitet liegen.

Ich schrieb zurück, dass ich den Termin mit Grundangabe absagte. Ich frag mich, welcher Grund wäre wichtiger, als die Arbeitsaufnahme??

Am Tag des Gesprächstermin hatte ich die Arbeitseinweisung, die Arbeit bagann am nächsten Tag. Die Einweisung dauerte den ganzen vormittag.

Nun schreiben die mir zurück, es ist ja "NUR" eine geringfügige Arbeit, und ich hätte die Arbeitseinweisung auch nach dem Gesprächstermin machen können.

Hallo, ging aber nicht, ich kann doch nicht meinem Arbeitgeber vorschreiben, wann es mir genehm wäre, zu arbeiten.

Das Amt hält an der Entscheidung fest, dass Geld zu kürzen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ein Termin bei der ARGe oder Arbeits Agentur steht immer vor einer geringfügigen Beschäftigung.

Du hättest dein Arbeitgeber darum bitten sollen, dass er Dir schriftlich geben soll, dass Du an diesen Tag kein frei bekommst; bezüglich denn von Dir genanten Grund (Evtl., solltest du dies nun nachträglich versuchen)

Eine Email zu schicken das Du ein Termin nicht wahrnehmen kannst ist immer sehr schwer nach zu legen was diese auch angekommen ist.

Widerspruch einlegen und dein Chef sagen das er Dir das bitte ausstellen soll.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
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Beitrag von buxi »

wenn der Widerspruch nichts nützt, ab zum Sozialgericht, das wird nützen!
Du hast triftige Gründe genannt und Arbeitsaufnahme ist ein vorrangiger Grund egal ob geringfügig oder nicht. Es ist richtig, so wie Du sagst, daß man sich seine Arbeitszeiten auf dem Arbeitsmarkt leider nicht selbst aussuchen kann. Der Sozialrichter sieht das bestimmt genau so.
Gruß buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

PS: @loastfound

War eine Rechtsfolgebelehrung bei der Einladung eigentlich dabei?


@Buxi.
Wenn man einen Termin bei der ARGE nicht wahrnimmt, ist dies eigentlich ein Meldeversäumnis, das mit einer Sanktion von 10% geahndet wird.
Da die Arge wohl nichts bekommen hat, / die Email) ist sie so vorgegangen. Jetzt liegt es bestimmt erst mal bei der Frau das nach zu legen was Sie das auch wirklich abgeschickt hat, und das wird garnicht so einfach sein, nur noch mit dem Brief vom Chef das Sie an diesen Tag da war.


PSS:

Schon mal etwas gehört von nicht erhaltener Post :D

Wäre doch besser, so einen Brief gar nicht erst zu bekommen haben..
Sanktionierung nicht möglich, wegen:

Abgabenordnung § 122 Abs.2, Satz 1, Nr.1
SGB X § 37 Abs.2 ;)
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lostfound
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Beitrag von lostfound »

erstmal vielen Dank für die Antworten

@ buxi, ja, bei der Einladung war das übliche bla bla, wenn man ohne Angabe von Grüneden nicht erscheint, dann..., dabei

Also, die Arge hat meine e-mail und den Arbeitsvertrag erhalten. in einem zweiten Brief haben sie den Eingang bestätigt. Aber, es ist offensichtlich, dass sie dieses erst im Nachhinein zur Kenntnis genommen hatten. Also nachdem sie mir den ersten Brief mit schickten, indem sie die Kürzung anzeigten.

Sie mußten also annehmen, ich wäre wirklich ohne Entschuldigung einfach weggeblieben, dann wäre deren Entscheidung ja korrekt. Aber, sie entschieden so, weil sie einfach meine Post zu spät bearbeitet haben.
Und nun beharren die auf deren Entscheidung, obwohl sie erkennen mußten, dass ich pünktlich mit Grund absagte.

Ok, kann es wirklich hilfreich sein, wenn ich mir nachträglich vom Arbeitgeber bescheinigen lasse, dass ich zu dem Zeitpunkt des Gesprächs gearbeitet habe, und das nicht zu verschieben war?
buxi
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Beitrag von buxi »

Wie bitte? Sie haben Dir den Eingang Deiner Entschuldigung bestätigt und beharren trotzdem auf die Sanktion???? Es ist deren Verschulden, wenn sie ihre Post nicht öffnen oder lesen und nicht Deine! Wenn ich Post von der Arge mit Einladungen bekomme, kann ich auch nicht sagen: Ich hatte keine Zeit zum Lesen oder Öffnen und dadurch Termine versäumen! Sorry, aber ich glaube, demnach wird auch die Bescheinigung Deines Arbeitgebers ungelesen und unberücksichtigt bleiben. Ich kann Dir nur raten.....die Post des Anwalts oder Sozialgerichts wird vielleicht?! von der Arge gelesen werden müssen!
Du kannst natürlich probieren eine Bescheinigung vom Arbeitgeber noch einzureichen. Aber wichtig ist, daß Du gegen den Sanktionierungsbescheid fristgerecht Widerspruch einlegst und dann sofort zum Anwalt gehst. LG buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Vielleicht sehe ich das als SB ein wenig anders als ihr, aber ich würde immer erst den weg gehen selbst das zu klären. Mit Anwalt hin und her ist zwar schön und gut, aber wenn die ARGe sich Querstellt sehr langwierig so was.

Ich würde einfach in Widerspruch gehen mit der Begründung das Sie Dir selbst geschrieben haben das Sie denn Brief bekommen haben aber dies nicht anerkennen als wichtigen Grund. Und zusätzlich würde ich da noch vom Arbeitgeber was beifügen ;) Und das alles schicken mit Einschreiben evtl. mit Rückschein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
lostfound
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Beitrag von lostfound »

Ich habe denen jetzt per Brief geantwortet, dass ich widerspreche.

Nochmal darauf hingewiesen, dass eine Entschuldigung meinerseits pünktlich vorlag. Abstreiten können die das ja nun nicht, da sie mir den Eingang bestätigt haben. Und nochmals erklärt, dass mein Arbeitgeber die Einweisung zur Arbeit nicht verschieben konnte. Dieses war ja zum Gesprächstermin.

Werde noch eine Bestätigung meines Arbeitgebers nachreichen.

Mal sehen, was passiert.

Ich glaube einfach, die wollen ihren Fehler nicht zugeben, und bleiben bei der Kürzung des ALG.

Die begründen einfach mit "Sie hätten ihre Arbeit verschieben müssen, es ist nur eine geringfügige Arbeit, vorrangig sollen sie in eine soz. versicherungspfl. Arbeit kommen. Mitwirkungspflicht bla bla....

Was anderes, wenn die einen erstmal auf dem Kieker haben. Die schicken bestimmt bald ne neue Einladung zum Gespräch. Was ist, wenn ich den dann wieder absage, weil ich zu dem Zeitpunkt arbeiten muß?
Oder ich kann da hin, und die haben irgend eine Maßnahme für mich. Ich arbeite flexibel, mal vormittags, mal nachmittags, so jeweils 2 bis 3 Std. am Tag.
Außerdem liegt denen ein ärztliches Attest von mir vor, indem bescheinigt wird, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Arbeitsaufnahme für mich erheblich eingeschränkt ist. Habe das Gefühl, auch dieses wird von denen völlig ignoriert.
Wenn ich denen erkläre, dass ich einfach nicht mehr als diese Std., die ich nun arbeite leisten kann. Die können doch eine gesundheitliche Einschränkung nicht ignorieren.
buxi
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Beitrag von buxi »

ALGII kannst Du nur beantragen wenn Du 3 Stunden pro Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst. Ansonsten wäre die Sozialhilfe für Dich zuständig. Falls das Jobcenter darauf bestehen sollte, daß Du Deine Termine dort wahrnimmst, trotzdem sie mit Deiner Arbeitszeit kollidieren, riskiert ( provoziert) das Jobcenter Deine Kündigung. Danach dürfen sie dann wieder volles ALGII für Dich bezahlen und haben Dich selbst aus dem Arbeitsmarkt rauskatapultiert. Füge das in Deinem nächsten Brief ans Jobcenter ein und stell direkt die Frage, ob sie das bezwecken möchten.
Aber jetzt mal eine andere Frage, arbeitest Du für die 100 € auf 400 €-Basis? Findest Du es nicht ein bisschen wenig, wenn Du 2-3 Stunden am Tag für 100€ im Monat arbeiten gehst? Gehst Du jeden Tag arbeiten?
Gruß buxi
lostfound
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Beitrag von lostfound »

@ buxi

ich arbeite von Mo bis Fr jeweils 2 bis 3 Std. Ist ein geringer Stundenlohn, ich weiß. Aber die 100 Euro kann ich behalten, ein Mehrverdienst würde ja abgezogen werden.

Mehr als die höchsten 3 Std./Tg schaffe ich aus gesundheitlichen Gründen nicht. Mein ärztliches Attest sagt aus, dass meine Gesundheitsproble eine Arbeitsaufnahme erheblich einschränken. Da können die sich doch nicht drüber hinwegsetzen?
Können die eigentlich verlangen, dass ich meine Arbeit kündige, damit ich für Maßnahmen zur Verfügung stehe? Weil es doch "nur" eine geringfügige Arbeit ist. Die können mir ja noch nicht mal was vom ALG2 abziehen, da die 100 Euro frei sind. Denke, das wurmt die auch noch.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Zitat:
geringer Stundenlohn

Das ist kein geringer Stundenlohn das ist ausbeute oder besser gesagt moderner sklavenhandel wer arbeitet bitte schön Freiwillig für knapp 1 € die Stunde ?
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Beitrag von buxi »

@lostfaound sorry aber ich glaube für so einen geringen Stundenlohn würde wirklich niemand arbeiten gehen, da setze ich mich doch lieber in eine Maßnahme als daß ich für 1,50€ die Stunde arbeiten gehe. Paß mal schön auf, daß Dein Arbeitgeber keinen Ärger wegen Ausbeutung bekommt und seinen Laden dicht machen muß. Denn wenn Du das der Argentur erklärst, lassen die ihn vielleicht mal überprüfen.
Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen, wenn Du ein Attest hast, das aussagt, Du darfst nur 3 Stunden am Tag arbeiten. Eventuell wirst Du noch zu einem Gutachten des Med. Dienstes geschickt. Aber Dein SB darf sich nicht einfach über Dein Attest hinweg setzen und Dir einen 4 Stunden-Job vermitteln oder erzwingen.
Was ich wirklich schade finde, daß Du solche Arbeitgeber unterstützt, die die ALGII Empfänger in diesem Maße ausbeuten. Nur damit Du nicht über die 100€ Grenze kommst, damit die Arge nichts abbekommt? Hast Dir aber mal überlegt, wie viel Zeit Du aufwänden mußt? Such Dir doch einen gescheiten 400€ Job der ordentlich gemeldet ist und angemessen vergütet wird. Dann gibts auch keine Probleme mit der Arge. (Eigene Erfahrung) Hab damals für 36 Stunden im Monat 400 Euro bekommen. Davon durfte ich 160 behalten. Du hast nur 100 Euro arbeitest aber fast doppelt so viel!!!
Gruß buxi
lostfound
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Beitrag von lostfound »

so, nun habe ich nach 1 1/2 Wochen endlich Post von der Arge bekommen.
Sie weisen meinen Widerspruch ab.

Hier nochmal mein Fall kurz dargestellt. Brauche euren Rat.


1) ich erhielt eine Einladung zum Gespräch

2) ich nahm eine Arbeit an, 100 Euro Verdienst. Ich schrieb denen eine e-mail, dass ich eine Arbeit angenommen habe und den Termin absagen muß. Arbeitsvertrag umgehend zugeschickt.

3) zwei Tage später Post von denen. Ich wäre unentschuldigt dem Gespräch ferngeblieben. 10% Kürzung

Hierzu muß ich sagen, dass die meine e-mail und meine Grundangabe für die Absage nicht erwähnten. Ich gehe davon aus, dass sie beim Entscheid, meine Leistung zu kürzen, meine mail und damit meine Entschuldigung noch gar nicht gelesen hatten.

4) ich schreibe zurück. Weise auf meine e-mail hin, mit der ich den Termin mit Begründung zu arbeiten, abgesagt habe.

5) Post von denen. Sie bestätigen jetzt den Eingang meiner mail. Bleiben aber bei der Kürzung. Begründung: Ich hätte meine Arbeit verschieben können.

6) Ich schreibe nochmals zurück (Widerspruch) ,und betone, dass meine Arbeit nicht zu verschieben war. Ich erhielt eine Einweisung in die Arbeit, und mein Arbeitgeber konnte diese nicht anders legen.

So nun der neue Bescheid "Mein Widerspruch ist als unzulässig zurückgewiesen"

Ich tippe hier mal nen Auszug aus dem Schreiben ab.

"Gemäß §54Abs 1 S. 2 (SGG) analog ist der Widerspruch zulässig, wenn der Widerspruchführer behauptet, durch den Verwaltungsakt möglicherweise in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Anhörung vom .... in Verbindung mit der Ergänzung vom .... stellt noch keine Beschwerde dar. Eine Beschwerde ist erst dann gegeben, wenn ein entsprechender Bescheid erfolgt. Sie haben dann die Möglichkeit, gegen den Bescheid rechtlich vorzugehen. Ein rechtlicher Nachteil ist für Sie in Bezug auf die Anhörung auch nicht gegeben. Hierbei wurde Ihnen lediglich die Möglichkeit eingeräumt, vor Absenkung der Leistung Stellung zu nehem um mögliche Sachverhalte aufzuführen, die bis dahin evtl. noch nicht berücksichtigt wurden und die Entscheidung beeinflussen können.

Ihr Widerspruch war daher als unzulässig zurückzuweisen."


so, ich kann jetzt natürlich Klage beim Sozialgericht erheben.
Frage: wie schreibt man sowas? Lohnt es sich hier überhaupt?
und wenn, wie läuft sowas ab? Geht alles auf schriftlichem Wege? denn wenn ich da immer persönlich vorstellig werden muß, dann lohnt sich das nicht (weiter Weg).
Wie sieht es mit evtl. anfallenden Kosten aus?
Höhe und wer trägt die?

Und überhaupt, hätte ich denn eine Chance? Wie seht ihr meinen Fall?


Und ehrlich gesagt, ich verstehe deren Begründung nicht. Hätte ich mich irgendwie beschweren sollen usw? Was meinen die? Ich habe denen klipp und klar mein Widerspruch angezeigt, 1000mal erklärt, dass ich den Termin mit Gegründung absagte. Hallo, ich mußte arbeiten.

Von meiner Seite war alles korrekt. Was haben die für ein Problem. Wollen die ihren Fehler nicht zugeben, dass die meine mail einfach zu spät bearbeitet haben? Und so falsch reagierten?

Danke schon mal
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Aus dem Schreiben lese ich, dass noch kein neuer Bescheid mit der Kürzung vorliegt, sondern nur die Ankündigung samt Anhörung.
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buxi
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Beitrag von buxi »

So wie Ralf Hagelstein sehe ich das auch. Hast Du bisher lediglich eine "Anhörung" und Aufforderung zur Stellungnahme bekommen kannst Du gegen diese keinen Widerspruch ( in Amtssprache) erheben. Du kannst dazu nur eine Stellungnahme abgeben. Widerspruch kannst Du erheben wenn Dir der Beschluß (Amtsdeutsch) zugeht. Da bekommst Du am Ende des Textes: Gegen diesen Beschluß können sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch erheben. Du hast also nichts versäumt. Du mußt das Schreiben mit dem Beschluß Dich zu kürzen jetzt abwarten und kannst dann fristgerecht Widerspruch mit Begründung einlegen. Dazu kannst Du Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wie der Weg ist hängt auch von dem Bundesland ab, in dem Du wohnst. Bei uns geht man zum Amtsgericht und besorgt sich beim zuständigen Rechtspfleger einen Beratergutschein. Mit diesem Schein kann man dann zu einem Anwalt seiner Wahl. Der Anwalt beantragt dann für Dich Prozesskostenbeihilfe. Du mußt für diesen Aufwand 10 Euro beim Anwalt bezahlen.
In manchen Bundesländern gibt es Beratungseinrichtungen, da kenne ich mich nicht so gut aus. Ralf Hagelstein weiß aber glaube ich darüber mehr.
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

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Beitrag von lostfound »

so, ich hatte denen nochmal geschrieben, dass es nicht wahr ist, dass ich dem Gespräch ohne Entschuldigung ferngeblieben bin.

nun kam die Antwort. Sie nehmen die Sanktion meinen Regelsatz zu kürzen zurück. Ich hatte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigelegt, dass ich meine Arbeit nicht verlegen konnte, um der Einladung zu folgen.Das war dann ausschlggebend.
Sie weisen mich aber darauf hin, dass meine Terminabsage per e-mail nicht anerkannt werden konnte, da diese nicht unterschrieben ist. :?: :?:

ok, mit gleichen Schreiben erhielt ich eine erneute Einladung zum Gespräch in 4 Wochen. Ich erwarte nun eine Art Schikane und möchte gerüstet sein.

Frage: ich habe eine Arbeit ca. 10 Std. /Wo. Können die von mir verlangen, diese aufzugeben, damit ich eine evtl. Maßnahme machen kann?
Und, ich habe ein ärztliches Attest, in dem mir bescheinigt wird "eine Arbeitsaufnahme ist erheblich eingeschränkt".
Die ignorieren das Attest ständig. Ich kann wirklich nur die 3 Std. am Tag arbeiten, auch wenn es so nicht wortwörtlich im Attest steht. Aber die geschriebenen Worte des Arztes sagen es ja.
Was kann ich tun, wenn die auf mein Attest nicht eingehen?
muß ich gnadenlos alles annehmen, was die mir dann vorlegen.
weil, ich erwarte wirklich eine Schikane
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Beitrag von DjTermi »

Mach dich drauf gefasst wenn Du das so vorträgst was Sie dich zum Amtsarzt schicken werden um zu Prüfen wie weit Du Arbeiten gehen kannst...

Und wenn Du meinst was es zu Hart wird, nimm jemanden mit der dich unterstützt!
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