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Vermögen aus Vormonat vor Antragsstellung

Verfasst: 09.12.2005 12:36
von nobody2000
Hallo,
was ist eigentlich wen sich einen Monat vor Antragstellung die privaten Ersparnisse plötzlich um 5000 Euro verringern und dadurch unter den Freibetrag sinken?
Ich habe folgendes ernstes Problem:
Ich muss zum 01.01.2006 einen Antrag auf ALGII stellen.
Mein altersbedingter Vermögensfreibetrag beträgt 6800 Euro.
Mein Vermögen beläuft sich alles zusammengezählt Mitte Dezember 05 auf knapp 6000 Euro.
Anfang Dezember 05 waren es aber noch knapp 11000 Euro, war zu dem Zeitpunkt also noch fast 5000 Euro über meinem Freibetrag.
Ich habe Anfang dieses Monats (12/05) einmal 2000 und einige Tage darauf nochmal 3000 Euro abgehoben.
Nun muss ich zum Antrag die Kontoauszüge des betreffenden Girokontos ab 11.11.05 zum Antrag einreichen auf denen dann ersichtlich ist dass ich kurz vor Antragsstellung diese große Summe abgehoben habe.

Können sich daraus Schwierigkeiten ergeben? Muss ich nachweisen wo diese Summe (5000,- Euro) verblieben ist?

Bitte keine unfreundlichen Kommentare auf meine Anfrage. Ich habe mir das Geld über Jahre bitter vom Munde abgespart indem ich während einer schlecht bezahlten Halbtagsanstellung unter! Sozialhilfeniveau gelebt habe um mir von diesem Geld eine geplante teure Implantatversorgung meiner Oberkieferfront zu finanzieren. Diese wird nämlich nicht von meiner Krankenkasse finanziert. Ansonsten habe ich mittlerweile praktisch kaum noch nennenswerten Privatbesitz.
Wenn ich nun zur Kasse gebeten werde kann ich mir einen Strick nehmen!
Bitte deshalb dringend um sinnvolle Ratschläge.

Verfasst: 09.12.2005 17:48
von Daniel81
Hallo Nobody,

hört sich alles nicht gut an, also fragen werden auf jeden Fall auftreten, du bist ja jetzt auch noch in der blöden Situation, das kurz vor der Antragstellung, ein sehr hoher Betrag von deinem Konto gegangen ist. Das sieht natürlich für die Bundesagentur nicht sehr schön aus, was du da gemacht hast, die gehen sicherlich davon aus du hast das beiseite geschafft um Anspruch gegenüber der Bundesagentur zu haben.

Tja sicherlich ne schwierige Frage.
Nun müssen mir mal darüber reden, ich meine wie du schon gesagt hast, hast du dir das geld mühevoll zusammengespart, und willst das ja auch nicht für irgendeine Sache ausgeben, sondern wir reden ja von etwas medizinischen. Nun könnte die Bundesagentur natürlich aggumentieren, was dir nun wichtiger ist, zu leben oder dieser Eingriff (ich hoffe das wird nicht passieren).

Natürlich ist es auch schwer dies jetzt zu beweisen, ich gehe mal davon aus du hast noch nichts machen lassen, worüber eventuell Gutachten oder Akten bestehen.

Oh OH ich glaube es wird schwer der Bundesagentur gegenüber zu vermitteln wofür du das brauchst.

Verfasst: 09.12.2005 18:40
von nobody2000
Hallo,
nein ich habe noch keine Behandlung angefangen. Die könnte ich aber dann auch zumindest knapp von den Restersparnissen auf meinem Konto bezahlen.
Das Problem ist - was ist mit dem Geld dass ich vorher abgehoben habe?
Muss ich darüber einen Nachweis erbringen wo dies geblieben ist?

Tatsache ist: Es wurde mir gestohlen.

Wenn die Behörde nun aber behauptet dies wäre unglaubwürdig und ich meine Restersparnisse aufbrauchen muss - dann habe ich ein echtes Problem. Zumal ich sonst keinerlei Wertsachen besitze die ich veräußern könnte.

Verfasst: 10.12.2005 14:05
von Daniel81
Hallo Nobody,

wenn es gestohlen wurde, muss es darüber natürlich auch einen Nachweis geben, denn bei solch einer Summe hat du doch bestimmt ne Anzeige gestellt. Dieses reicht aus, für die Bundesagentur.

Die Bundesagentur kann denn zumindestens in Erfahrung bringen,
wo das geld geblieben ist, solltest du allerdings dies nicht zur Anzeige gebracht haben, siehts natürlich finster aus, denn ich kann mir nicht vorstellen, das die Bundesagentur sich irgendwas erzählen lässt, ich meine die wollen auch an allen Ecken sparen.

Gruß Daniel

Vermögen aus Vormonat vor Antragsstellung

Verfasst: 10.12.2005 19:45
von -us-
Hallo ihrs !

Normalerweise reicht es schon aus der BA zu eröffnen das die Summe für die Begleichung privater Schulden genutzt wurde.
Einweiterer Nachweis ist dann meistens nicht nötig !
Die BA verlangt anschließend sicherlich eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben.


LG aus Aachen

-US-

Verfasst: 12.12.2005 14:07
von nobody2000
@ -us-

muss in der Erklärung dann der Name des Schuldners stehen?
Falls ja: hat die BA dann evtl. sogar dass Recht von diesem eine Erklärung einzufordern?