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Muß ich den Job machen ???
Verfasst: 08.10.2008 14:44
von caba1967
Bin bei einer Putzfirma auf 400 € Basis am arbeiten.
Verdiene aber nur ca 250 €.Bei einer Arbeitszeit von 1,5 Stunden Täglich.
Bekam jetzt Post von der Arge, das ich noch zusätzlich nen 1 € Job machen soll.Zuerst soll ich aber ne Maßname machen ( Eignungstest )
Muss ich den 1 € Job bzw. Maßname, annehmen.
Was passiert wenn ich die verweigere.
Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft. 4 Personen.
Verfasst: 08.10.2008 15:07
von Ralf Hagelstein
Hast Du die Begründung für die Arbeitsgelegenheit schriftlich?
Verfasst: 08.10.2008 15:14
von caba1967
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwansentschädigung ( Zusatzjob )
Im Rahmen einer Öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor.
Verfasst: 08.10.2008 15:23
von caba1967
caba1967 hat geschrieben:Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwansentschädigung ( Zusatzjob )
Im Rahmen einer Öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor.
Hilfsarbeiter/in ohne nähere Tätigkeitsangabe
Zuweisung im Rahmen der Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsgele- genheiten nach § 16 Abs.3 SGBII. DerEinsatzerfolgt zwischen 15 und 30 Std/Woche. Es findet eine Eignungsfeststellung statt, die auch Aufschluß über Ihren Einsatzbereich gibt. 53489 Sinzig, Rhein
Gehalt: 1 ,25 Euro Euro je Stunde Teilzeit - flexibel
von 08.10.2008 bis 31.12,2008 7000/05
Helfer im Rahmen von Beschäftigungsgelegenheiten KOBI
Verfasst: 08.10.2008 16:41
von Ralf Hagelstein
Ich meinte, was ist der Sinn darin für Dich? Werden die gesetzlichen Vorgaben beachtet?
Verfasst: 08.10.2008 16:52
von caba1967
Sorry , versteh nicht wie sie das meinen.
Sinn seh ich in einem 1 € Job überhaupt keinen.
Ich seh in dem ganzen nur Provokation.
Aber das ist auch nicht meine Frage gewesen.
Wollte nur wissen ob und mit wieviel Sperre ich zu rechnen habe.
Und ob nur ich eine Sperre bekomme oder die ganze Bedarfsgem einschaft.
Verfasst: 08.10.2008 17:02
von Ralf Hagelstein
Immer der Reihe nach...
Zuerst stellt sich die Frage, wozu soll eine Agh gut sein?
Dazu bedarf es eines Eingliederungsplanes samt - prognose.
Dann müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Meist scheitert es seitens der ARGEN bereits hier, womit meist eine Agh vermieden werden kann. Eine mögliche Sanktion kommt ja erst zum Ende der Überlegungen, welche dann per Sozialgericht bei guter Begründung gestoppt werden kann.
Verfasst: 08.10.2008 17:02
von buxi
Wenn der 1€ Job mit den Arbeitszeiten Deines 400€ Jobs nicht zu vereinbaren ist, kannst Du auch mit dieser Begründung ablehnen, da der 400€ Job vor geht. Du brauchst dann mit keinerlei Sanktionen zu rechnen. Drohen tun sie immer! Aber sie haben nicht immer recht und bekommen auch vorm SG nicht immer Recht! Manchmal provozieren sie den Rechtsstreit trotzdem, weil sich selten jemand bis zum SG vorwagt oder weil sich viele ALGII Empfänger einschüchtern lassen.
Gruß buxi
Verfasst: 08.10.2008 17:20
von caba1967
Maßname beginnt 8 Uhr - 11 Uhr.
Arbeitszeit 13 - 15 Uhr
Lass es wahrscheinlich so wie der Staat es ja will auf ne Sperre ankommen.
Ich könnte sowas ja noch nachvollziehen wenn man gar nichts macht.
Aber das hier geht mir devenitiv zu weit
Verfasst: 08.10.2008 17:37
von caba1967
Trotz allem ist meine Freage immer noch nicht beantwortet.
Habe ja einen 400 € Job wo ich 250 € verdiene.
Unsere Bedarfsgemeinschaft besteht mit mir aus 4 Personen.
Wie sieht es bei einer Sperre aus.
Bekommt die ganze Bedarfsgemeinschaft die Sperre oder nur ich ???
Und kann ich dann die 250 € die ich verdiene behalten ?????
Oder wie soll das gehen ???
Verfasst: 08.10.2008 17:42
von Ralf Hagelstein
caba1967 hat geschrieben:Bekommt die ganze Bedarfsgemeinschaft die Sperre oder nur ich ?
Das steht doch im Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html
Verfasst: 08.10.2008 18:49
von caba1967
Nochmal ich.
Also so wie ich das jetzt verstanden hab, werde also nur ich gesperrt.
Richtig ??????