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Vermietung trotz hartz 4

Verfasst: 05.10.2008 14:07
von sandhopser
EDIT* war falsche frage, richtige frage steht 2 post´s weiter unten ;)

Ein Bekannter von mir ist Hartz 4 empfänger und hat ein Haus in ( LK Bad Doberan) nun möchte er gerne ein Teil davon an andere vermieten ( also sucht er praktisch ein Untermieter) darf er dies tun und muss er die miete angeben??

und wieviel qm darf er vermieten gibt es dort eine bestimmte Grenze?!

Verfasst: 05.10.2008 17:03
von rme
Mieteinnahmen sind Einkommen und muss angegeben werden !

Vermietet er eine separate Wohnung in dem Haus, oder nur ein Zimmer?

Wenn er nur ein Zimmer vermietet und der restliche Bereich wie Küche und Bad gemeinsam genutzt werden, kann es u.U. problematisch werden. Dann wird man vermutlich versuchen eine BG daraus zu machen.

Verfasst: 05.10.2008 20:36
von sandhopser
ok , die frage von mir war etwas falsch gestellt :D

ein bekannter hat ein haus
(80m²)Landkreis Bad Doberan(Ostseebad Nienhagen),
dieses will er vermieten(das ganze haus) an einen H4 empfänger,nun die frage wieviel dürfte der besitzer des hauses maximal verlangen? es gibt doch so eine maximal grenze.
z.b. bei 2 personen dürfen es nur 280 € kalt sein, in Rostock!