Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
EDIT* war falsche frage, richtige frage steht 2 post´s weiter unten
Ein Bekannter von mir ist Hartz 4 empfänger und hat ein Haus in ( LK Bad Doberan) nun möchte er gerne ein Teil davon an andere vermieten ( also sucht er praktisch ein Untermieter) darf er dies tun und muss er die miete angeben??
und wieviel qm darf er vermieten gibt es dort eine bestimmte Grenze?!
Zuletzt geändert von sandhopser am 05.10.2008 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
Mieteinnahmen sind Einkommen und muss angegeben werden !
Vermietet er eine separate Wohnung in dem Haus, oder nur ein Zimmer?
Wenn er nur ein Zimmer vermietet und der restliche Bereich wie Küche und Bad gemeinsam genutzt werden, kann es u.U. problematisch werden. Dann wird man vermutlich versuchen eine BG daraus zu machen.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
ein bekannter hat ein haus
(80m²)Landkreis Bad Doberan(Ostseebad Nienhagen),
dieses will er vermieten(das ganze haus) an einen H4 empfänger,nun die frage wieviel dürfte der besitzer des hauses maximal verlangen? es gibt doch so eine maximal grenze.
z.b. bei 2 personen dürfen es nur 280 € kalt sein, in Rostock!