Miete Frage
Verfasst: 02.10.2008 15:13
In der Regel werden keine Maßnahmen zur Senkung der tatsachlichen
Wohnkosten verlangt bei:
- schwerer Krankheit oder Behinderung
- über 60 Jahre alten Leistungsbeziehern nach längerer Wohndauer--einmaligen oder kurzfristigen Hilfen
- Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern
----------------------------------------------------------------------
Wass ist damit gemeint (nach längerer Wohndauer)
Ich bin über 60 J..
Ist eine Wohndauer von fast 14 Jahre auch damit gemeint??
oder mussen unbedient mindesten 15 Jahre sein?
Meiner Miete ab 1ste Oktober 440 Warm (1 Person)
Wohnkosten verlangt bei:
- schwerer Krankheit oder Behinderung
- über 60 Jahre alten Leistungsbeziehern nach längerer Wohndauer--einmaligen oder kurzfristigen Hilfen
- Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern
----------------------------------------------------------------------
Wass ist damit gemeint (nach längerer Wohndauer)
Ich bin über 60 J..
Ist eine Wohndauer von fast 14 Jahre auch damit gemeint??
oder mussen unbedient mindesten 15 Jahre sein?
Meiner Miete ab 1ste Oktober 440 Warm (1 Person)