Hallo erst einmal von einem "Neueinsteiger" in diesem Forum, und nun habe ich eine Frage an die alten Hasen hier.
Und zwar liegt folgender Sachverhalt vor.
Mittlerweile haben wir den 08.12. und ich habe noch immer kein Geld auf meinem Konto, und nun möchte ich gerne wissen ob denn Ende November das Geld für Dezember ausgezahlt wird, oder ob das für den abgelaufenen Monat ist.
ALG II wird ja immer nur für die Dauer von einem halben Jahr bewilligt, und mein alter Bewiligungsbescheid geht nur bis 31 dezember, allerdings habe ich bereits Anfang Oktober den Antrag auf Fortzahlung gestellt, nur leider noch keinen Beswcheid bekommen.
Kann es sein dass ich jetzt kein Geld bekommen habe weil mein Bewilligungsabsachnitt ausgelaufen ist, und mein Bewilligungsbescheid für meinen Fortzahlungsantrag noch nicht bearbeitet worden ist.
ich bin echt ziemlich ratlos, denn schließlich ist bald Weihnachten und ich habe kein Geld
Brauche hilfe habe eine Frage
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Ok fangen wir mal an, also erstens das ALG 2 wird immer im vorraus bezahlt,
das bedeutet wenn du zum ersten mal Geld bekommt (Angenommen 1.November) ist dies die vorzahlung für Dezember, beim Arbeitslosengeld 1 war oder ist das weiß ich jetzt nicht, das Geld immer Rückwirkend auf den Monat berechnet worden. Wenn dein Bewilligungsbescheid am 31.Dezember abläuft, hättest rein theoretisch am 01.Dezember noch einmal Geld bekommen müssen vom Amt. Da du Anfang Oktober den Verlängerungsschein zum Amt geshcickt hast, hätte natürlich schon lange etwas kommen müssen, wonach mir wieder der anschein erweckt wird, das dieses Schreiben verschwunden ist.Sollte dies der Fall sein, bekommst du natürlich keinen Pfennig bezahlt, erst wieder bei Abgabe des neuen Antrags.
Denn du bist in der Beweispflicht, dieses Schreiben dort auch abgegeben zu haben, deswegen immer persöhnlich abgeben! An deiner Stelle wird ich jetzt folgendes machen: Frag beim Amt nach ob dein Brief überhaupt dort angekommen ist, sollte dies nicht der Fall sein, sofort neuen Antrag stellen. Sollte der Brief vorhanden sein, und die haben den nur noch nicht bearbeitet, nochmals dampf machen, denn du darfst nicht vergessen dein Bewilligungsbscheid läuft erst am 31.Dezember aus das heißt noch ist nichts verloren, wenn du am 01.Januar also Geld bekommst ist ja alles gut.
Ok fangen wir mal an, also erstens das ALG 2 wird immer im vorraus bezahlt,
das bedeutet wenn du zum ersten mal Geld bekommt (Angenommen 1.November) ist dies die vorzahlung für Dezember, beim Arbeitslosengeld 1 war oder ist das weiß ich jetzt nicht, das Geld immer Rückwirkend auf den Monat berechnet worden. Wenn dein Bewilligungsbescheid am 31.Dezember abläuft, hättest rein theoretisch am 01.Dezember noch einmal Geld bekommen müssen vom Amt. Da du Anfang Oktober den Verlängerungsschein zum Amt geshcickt hast, hätte natürlich schon lange etwas kommen müssen, wonach mir wieder der anschein erweckt wird, das dieses Schreiben verschwunden ist.Sollte dies der Fall sein, bekommst du natürlich keinen Pfennig bezahlt, erst wieder bei Abgabe des neuen Antrags.
Denn du bist in der Beweispflicht, dieses Schreiben dort auch abgegeben zu haben, deswegen immer persöhnlich abgeben! An deiner Stelle wird ich jetzt folgendes machen: Frag beim Amt nach ob dein Brief überhaupt dort angekommen ist, sollte dies nicht der Fall sein, sofort neuen Antrag stellen. Sollte der Brief vorhanden sein, und die haben den nur noch nicht bearbeitet, nochmals dampf machen, denn du darfst nicht vergessen dein Bewilligungsbscheid läuft erst am 31.Dezember aus das heißt noch ist nichts verloren, wenn du am 01.Januar also Geld bekommst ist ja alles gut.
Falls noch Fragen sind bitte E-Mail schreiben
DanielSchott@gmx.net
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