Abrufersuchen - Prüfung der Bank bzw. Kontostammdaten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Dantius
Beiträge: 1
Registriert: 28.09.2008 11:39

Abrufersuchen - Prüfung der Bank bzw. Kontostammdaten

Beitrag von Dantius »

Da ich mir unsicher bin mittlerweile...

„Zur Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann nach § 93 Abs. 8 und 9 der Abgabenordung (AO) für jedes Mitglied der BG ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden. Im Falle des Abrufersuchens übermittelt das BZSt von den Kreditinstituten die Kontenstammdaten Ihrer Konten (u.a. Name des Kontoinh., Geb.-datum, Kontonr., und Verfügungsberechtigung), soweit seit der Auflösung der Konten nicht mehr als drei Jahre vergangen sind (§93 b Abs. 4 AO i. V. m. § 24c Abs. 1 Kreditwesengesetz).“

In Bezug auf:

Arbeitsagentur

Unter IV. steht:

"2. Zulässigkeit des Abrufs

Routinemäßige oder anlasslose Abrufe sind unzulässig."

...

jetzt gibts im SGB auch ein:

SGB II § 52 Automatisierter Datenabgleich

aber irgendwie passt das Alles nicht zusammen. Einerseits dürfen die Kontostammdaten nicht einfach mal eben abfragen, andererseits heisst es, diese Daten sind bei dem automatisiertem Abgleich bereits mit drin. Ja was nun?!
Antworten