Hallo!
Kann mir Jemand sagen wieviel Wassergeld bei den Wohnkosten eingerechnet werden pro Kopf?
Bitte um Info !
LG
Silvia
Wieviel Wassergeld pro Kopf..
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo..
SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006, Az. S 25 AS 420/05
Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person
von den zuständigen Behörden bezahlt wird.
Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel.
Der durchschnittliche Wasserverbrauch eines Menschen liegt bei 127 Litern am Tag.
Da die Klägerin kein Auto und keinen Garten hat und auch kein Kleingewerbe betreibt,
ist ein täglicher Wasserverbrauch von 108,5 Litern angemessen.
SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006, Az. S 25 AS 420/05
Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person
von den zuständigen Behörden bezahlt wird.
Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel.
Der durchschnittliche Wasserverbrauch eines Menschen liegt bei 127 Litern am Tag.
Da die Klägerin kein Auto und keinen Garten hat und auch kein Kleingewerbe betreibt,
ist ein täglicher Wasserverbrauch von 108,5 Litern angemessen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
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Blödsinniger Beschluss, ausserdem schon längst überholt.
Kosten der Unterkunft müssen übernommen werden, soweit sie angemessen sind.
Eine Pauschalierung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und damit unzulässig. Die unrechtmäßigen Wassergeldpauschalen mancher Kommunen wurden vom BSG bereits gekippt.
Kosten der Unterkunft müssen übernommen werden, soweit sie angemessen sind.
Eine Pauschalierung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und damit unzulässig. Die unrechtmäßigen Wassergeldpauschalen mancher Kommunen wurden vom BSG bereits gekippt.
Hallo!
Das hilft mir leider im MOm nicht weiter. Das war doch so dass Hamburg soundsoviel pro Kopf an Wasser zu den Wohnkosten dazu gerechnet hat.
Haste mehr verbraucht war es dein Problem hast du weniger verbraucht durfte man das Behalten.
Aber wieviel war das ? Mein Bescheid stimmt nicht und ich habe nach dem Fehler gesucht es liegt an den Wohnkosten da wird jetzt plötzlich weniger angerechnet als beim letzten Bescheid ohne dass sich was geändert hat! Und ich muss jetzt reagieren und dachte es liegt bestimmt am Wasser das nicht mit reingerechnet wurde ....
Wenn ich jetzt wüßte was in HH an Wassergeld vorgesehen ist hätte ich den Fehler wisst ihr ?!
LG
Silvia
Das hilft mir leider im MOm nicht weiter. Das war doch so dass Hamburg soundsoviel pro Kopf an Wasser zu den Wohnkosten dazu gerechnet hat.
Haste mehr verbraucht war es dein Problem hast du weniger verbraucht durfte man das Behalten.
Aber wieviel war das ? Mein Bescheid stimmt nicht und ich habe nach dem Fehler gesucht es liegt an den Wohnkosten da wird jetzt plötzlich weniger angerechnet als beim letzten Bescheid ohne dass sich was geändert hat! Und ich muss jetzt reagieren und dachte es liegt bestimmt am Wasser das nicht mit reingerechnet wurde ....
Wenn ich jetzt wüßte was in HH an Wassergeld vorgesehen ist hätte ich den Fehler wisst ihr ?!
LG
Silvia
- Ralf Hagelstein
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Die Wassergeldpauschale in Hamburg wurde aufgehoben, da rechtswidrig.
Als Hinweis für die SB gibt es die Bearbeitungshinweise zu der Fachanweisung zu § 22 SGB II.
Als Hinweis für die SB gibt es die Bearbeitungshinweise zu der Fachanweisung zu § 22 SGB II.