Wieviel Wassergeld pro Kopf..

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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maria1106
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Wieviel Wassergeld pro Kopf..

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Kann mir Jemand sagen wieviel Wassergeld bei den Wohnkosten eingerechnet werden pro Kopf?
Bitte um Info !
LG
Silvia
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo..
SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006, Az. S 25 AS 420/05

Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person
von den zuständigen Behörden bezahlt wird.

Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel.
Der durchschnittliche Wasserverbrauch eines Menschen liegt bei 127 Litern am Tag.

Da die Klägerin kein Auto und keinen Garten hat und auch kein Kleingewerbe betreibt,
ist ein täglicher Wasserverbrauch von 108,5 Litern angemessen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Blödsinniger Beschluss, ausserdem schon längst überholt.
Kosten der Unterkunft müssen übernommen werden, soweit sie angemessen sind.
Eine Pauschalierung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und damit unzulässig. Die unrechtmäßigen Wassergeldpauschalen mancher Kommunen wurden vom BSG bereits gekippt.
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Das hilft mir leider im MOm nicht weiter. Das war doch so dass Hamburg soundsoviel pro Kopf an Wasser zu den Wohnkosten dazu gerechnet hat.
Haste mehr verbraucht war es dein Problem hast du weniger verbraucht durfte man das Behalten.
Aber wieviel war das ? Mein Bescheid stimmt nicht und ich habe nach dem Fehler gesucht es liegt an den Wohnkosten da wird jetzt plötzlich weniger angerechnet als beim letzten Bescheid ohne dass sich was geändert hat! Und ich muss jetzt reagieren und dachte es liegt bestimmt am Wasser das nicht mit reingerechnet wurde ....
Wenn ich jetzt wüßte was in HH an Wassergeld vorgesehen ist hätte ich den Fehler wisst ihr ?!
LG
Silvia
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die Wassergeldpauschale in Hamburg wurde aufgehoben, da rechtswidrig.
Als Hinweis für die SB gibt es die Bearbeitungshinweise zu der Fachanweisung zu § 22 SGB II.
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Es ist jetzt hier so geregelt dass erstmal die eigentlichen Wasserkosten mit eingerechnet werden !
LG
Silvia
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