Hartz4 Schwanger Umzug
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hartz4 Schwanger Umzug
Folgende Situation:
Ich bin in Arbeit und wir bekommen aufstockend Hartz4.
Wir sind Eltern von einer 1 1/2 Jahre alten Tochter.
Wir sind in der Planung eines 2ten Kindes.
Wir wohnen in einer 3 Raum Wohnung mit 74m².
Der Haken ist das die Wohnung im 5 Stockwerk ist. Das Haus besitzt keinen Fahrstuhl. Nun würden wir gerne umziehen. Da meine Freundin es nicht schafft nachher Hochschwanger sich und das Kind in den 5ten Stockwerk zu schleppen. In wie weit ist die Übernahme von Umzugkosten bzw. der Umzug an Sicht möglich. Wie würden im Moment nicht in der Lage sein einen Umzug zubezahlen. Wie würden dann auch gleich in eine etwas größe Wohnung ziehen. So 80m² sollte sie sein, damit das 2te Kind nachher nen seperates Zimmer erhält. Zu Not würden wie auch in eine gleichwertig Ziehen. Ich bin früher auch mit meinem Bruder zusammen in einen Zimmer groß geworden.
Gruß
Ich bin in Arbeit und wir bekommen aufstockend Hartz4.
Wir sind Eltern von einer 1 1/2 Jahre alten Tochter.
Wir sind in der Planung eines 2ten Kindes.
Wir wohnen in einer 3 Raum Wohnung mit 74m².
Der Haken ist das die Wohnung im 5 Stockwerk ist. Das Haus besitzt keinen Fahrstuhl. Nun würden wir gerne umziehen. Da meine Freundin es nicht schafft nachher Hochschwanger sich und das Kind in den 5ten Stockwerk zu schleppen. In wie weit ist die Übernahme von Umzugkosten bzw. der Umzug an Sicht möglich. Wie würden im Moment nicht in der Lage sein einen Umzug zubezahlen. Wie würden dann auch gleich in eine etwas größe Wohnung ziehen. So 80m² sollte sie sein, damit das 2te Kind nachher nen seperates Zimmer erhält. Zu Not würden wie auch in eine gleichwertig Ziehen. Ich bin früher auch mit meinem Bruder zusammen in einen Zimmer groß geworden.
Gruß
Natürlich könnt ihr umziehen, nur wird das Amt die Umzugskosten u.s.w. nicht übernehmen. Miete wird nur in Höhe der bisher bewilligten Kosten übernommen, die Differenz müsst ihr selber zahlen. Kosten für Transporter usw. müsst ihr auch selber zahlen.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Aber ist es denn nicht so, wenn der Umzug begründet ist und wir ja auch nen Anspruch auf ne größe Wohnung haben bzw. die Wohnung auch in unserem ermessen steht, dass Sie wenigstens die Miete bezahlen. Wir bekommen ja eh nur aufstockend. Das heißt Sie zahlen so oder so net die volle Miete. Aber trotzdem ist ja in meinen Augen ein eindeutiger Grund da. Oder bleibt Vater Staat weiterhin Kinderfeindlich?
Gruss
Gruss
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
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- Registriert: 11.12.2005 18:07
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- Kontaktdaten:
Die Angemessenheit der Wohnungsgröße ergibt sich aus dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes. Je nach Anzahl der Familienmitglieder.
So lange Du nicht fortgeschritten schwanger bist, habt Ihr auch keinen Anspruch auf größeren Wohnraum.
Den hättet Ihr dann, vorrausgesetzt Eure jetzige Wohnung ist für 4 Personen nicht geeignet.
So lange Du nicht fortgeschritten schwanger bist, habt Ihr auch keinen Anspruch auf größeren Wohnraum.
Den hättet Ihr dann, vorrausgesetzt Eure jetzige Wohnung ist für 4 Personen nicht geeignet.
Unsere Wohnung hat 74 m². Für 4 Person stehen max. 90 m² zu. Wir wollen halt in eine gleichwertige Wohnung nur halt vom 5ten Stock in den 2 Stock.
Die m² bleiben dann die gleichen also 74 m². Das sollte doch machtbar sein. Desweiteren kann ich doch mit dem zukünftigen Mieter eine Vereinbarung treffen das er die Miete unter der jetzigen läßt. Die holen sich das eh später über den Mietspiegel wieder rein. Ich werde mir nen Termin bei Vermittler holen und das mal abklären. Ich werde euch dann auf dem laufenden halten.
Die m² bleiben dann die gleichen also 74 m². Das sollte doch machtbar sein. Desweiteren kann ich doch mit dem zukünftigen Mieter eine Vereinbarung treffen das er die Miete unter der jetzigen läßt. Die holen sich das eh später über den Mietspiegel wieder rein. Ich werde mir nen Termin bei Vermittler holen und das mal abklären. Ich werde euch dann auf dem laufenden halten.
- babydoll123456
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ich
meine erfahrung
Ich habe damals in einer 2 zimmer whg gewohnt mit meinem sohn , diese whg war auch im 5 ten stock ohne fahrstuhl!
ich musste in der whg wohnen bleiben bis mein jetziger mann zu und gezogen ist dann durften wir endlich umzihen!
Ich war auch hochschwanger und ( ich wiege ohne baby schon 100kg rot werde) aber es ging.... muss ja gehen!
Ich habe damals in einer 2 zimmer whg gewohnt mit meinem sohn , diese whg war auch im 5 ten stock ohne fahrstuhl!
ich musste in der whg wohnen bleiben bis mein jetziger mann zu und gezogen ist dann durften wir endlich umzihen!
Ich war auch hochschwanger und ( ich wiege ohne baby schon 100kg rot werde) aber es ging.... muss ja gehen!
Re: ich
so isses .... ich wohne auch im Dachgeschoss und habe damals versucht, als ich mit meinem letzten Kind schwanger war, umzuziehen. Aber ob dicker Bauch oder nicht, die haben Nein gesagt. Wir dürften nichtmal nach der Geburt des Kindes umziehen. Tja ..... ich hatte auch vom Arzt nen Brief gehabt, der mir bescheinigte, das es unzumutbar ist, wenn ich weiterhin bis da hoch laufen muss (6 Etage)babydoll123456 hat geschrieben:meine erfahrung
Ich habe damals in einer 2 zimmer whg gewohnt mit meinem sohn , diese whg war auch im 5 ten stock ohne fahrstuhl!
ich musste in der whg wohnen bleiben bis mein jetziger mann zu und gezogen ist dann durften wir endlich umzihen!
Ich war auch hochschwanger und ( ich wiege ohne baby schon 100kg rot werde) aber es ging.... muss ja gehen!
Letzten Endes haben wir dann aufgehört, ständig zu kämpfen.Und nach dem Ausscheiden aus HartzIV vom Vermieter das Dachgeschoss noch ein wenig ausgebaut bekommen und zwar für *nichts* damit wir in der Wohnung den Platz für beide Kinder haben. Und hier bleiben wir jetzt noch bis 2012 und dann gehts ins Ausland.
Ich finds manchmal wirklich unter aller *** was mit einigen Leuten getrieben wird. Aber aufregen darf man sich ja auch nicht......soviel zum Thema Meinungsfreiheit ^^
Hier hilft nur eins, selbst umziehen. Ohne EInwilligung (vorher aber unbedingt privat die Sache mit Umzug und Kaution abklären! das kostet ja auch)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)