Hallo
Ich habe da mal eine Frage, vielleicht weiss das hier jemand bevor ich zum Anwalt muss, weil da habe ih ein wenig bammel vor.
Mein Freund und ich sind am 1.7.08 zusammengezogen.
Er hatte bis mitte Juni gearbeitet und bekommt ab 1.7.08 ALG1.
Da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, wird alles zusmmen gelegt.
Nun bekam er im Juli 08 sein Lohn ausbezahlt für Mai!!!
Dürfen die uns das anrechnen???
Obwohl wir da noch nicht zusammen waren, als er arbeitete???
Mir kommt das seltsam vor.
Bitte um Rat.
Gruss Caro
Rechtlich oder nicht ALG2 Bescheid
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo lasthope
Das mit der Anrechnerei vom Mai-Lohn ist nach den gesetzlichen Regelungen so vorgesehen. Zuflussprinzip nennt es sich.
Einkommen werden im Monat in dem sie eingehen angerechnet.
Gruss
Das mit der Anrechnerei vom Mai-Lohn ist nach den gesetzlichen Regelungen so vorgesehen. Zuflussprinzip nennt es sich.
Einkommen werden im Monat in dem sie eingehen angerechnet.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- babydoll123456
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ich
@ Melinde!!! aber es geht auch anders! wir bekommen immer abschlagszahlungen ( um der 20ten) des monats und der rest kommt so um den 6ten rum .....
das arbeitsamt rechnet die abschlagszahlung aber auf dem folgemonat an und nicht auf den monat wo es überwiesen wird!!!
das arbeitsamt rechnet die abschlagszahlung aber auf dem folgemonat an und nicht auf den monat wo es überwiesen wird!!!