also meine Wohnung kostet 280€ Miete( wird von Arge übernommen) d.h. nur kalte nebenkosten werden an vermieter abgeführt und Strom und Gas n stromversorger.
So nun meine Fragen:
1. 1x im Jahr wird unsere Gastherme (Heizung) gewartet das kostet knapp 100€ die wir einmalig zahlen und nicht auf Umschlagen der Miete eingerechnet werden.
Kann ich mir dieses Geld von der Arge zurück holen? Gehört ja sozusagen zur Miete.
2. Da ich ja Strom und Gas an die Stadtwerke zahle und die Arge ja von 120 € also 60€ Strom und 60€ GAs nur einen Anteil übernimmt.
Nun frag ich mich falls ich bei der Abrechnung ein Guthaben habe wie wird das dann gehandhabt bekommt die Arge was zurück und in welcher Höhe???
2 Fragen zu Nebenkosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Mafine
Zu Frage 1:
Wartungskosten für die Heiztherme gehören zu den Kosten der Unterkunft und Du solltest die Rechnung bei ARGE zur Übernahme einreichen.
Zu Frage 2:
Arge übernimmt nicht die Stromanteile der monatlichen Abschlagszahlungen an den Versorger, ausser Du heizt mit Strom was aber bei Gastherme wohl nicht so ist.
Strom musst Du aus dem Regelsatz zahlen und wenn es ein Guthaben bei der Jahresendabrechnung gibt darf das nicht angerechnet werden.
Auf den Jahresendabrechnungen der Energieversorger sind die Kosten für Gas und Strom jeweils getrennt aufgeführt und die jeweiligen Nachforderungen bzw. Guthaben separat zu erkennen. Alles was Gas zum Heizen betrifft gehört zu den Kosten der Unterkunft, Guthaben mindern im Folgemonat die KdU, Nachforderungen zur Übernahme bei ARGE einreichen, müssen übernommen werden. Ausser Du heizt mit offenem fenster, dann unangemessen.
Kochst Du mit Gas oder betreibst Deinen Kühlschrank damit (ja, das gibt es auch) wird aus der Gasrechnung ein Anteil herausgerechnet der ebenfalls aus dem Regelsatz zu zahlen ist.
Beim Warmwasser, diesem leidigen Thema ist es so, das nur der dafür vorgesehene Anteil im Regelsatz von Dir gezahlt werden muss, der Rest gehört zu den KdU.
Hier mal wie sich das aufdröselt:
Neu ab 1. Juli 2008:
Wird für Heizung und Warmwasserversorgung ein einheitlicher Betrag erhoben, so sind die Kosten um den Betrag zu verringern, der auf die Warmwasserversorgung entfällt. Kann dieser Betrag nicht ermittelt werden, wurden bisher 18 vom Hundert des einheitlichen Betrages pauschal abgezogen.
Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil B 14/11b AS 15/07 R vom 27. Februar 2008 festgestellt, dass nur der Anteil, der in der Regelleistung für die Zubereitung von Warmwasser enthalten ist, von den Kosten der Unterkunft in Abzug gebracht werden darf.
In dem Urteil des BSG wurde unter Bezugnahme auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 und der erfolgten Dynamisierung ein Betrag für Haushaltsenergie von 20,74 € festgelegt. In Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Vereins werden 30 vom Hundert des in der Regelleistung enthaltenen Betrages für Haushaltsenergie für die Warmwasserbereitung angesetzt. Dies ergibt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2005 zunächst einen Betrag von 6,22 € bei einer Regelleistung von 345,00 €.
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung vom 20.11.2006 wurde die Zusammensetzung der Regelleistung auf Grund der EVS 2003 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 neu bemessen. Der Anteil für Haushaltsenergie wurde in der EVS 2003 mit 21,75 € ermittelt. Durch die nachfolgenden Rentenerhöhungen (Hinweis: Die Dynamisierung bezieht sich auf die Dynamisierung der Renten und nicht auf die Erhöhung der Regelleistung) ergeben sich folgende Energie- und Warmwasserkostenanteile:
Zeitpunkt Regelleistung Dynamisierung Energiekostenanteil Warmwasserkosten
1. Januar 2005 345,00 € 20,74 € 6,22 €
1. Januar 2007 345,00 € 21,75 € 6,53 €
1. Juli 2007 347,00 € 0,54 % 21,87 € 6,56 €
1. Juli 2008 351,00 € 1,10 % 22,11 € 6,63 €
Auf die Regelleistungen bezogen, ergeben sich ab dem 01.07.2008 folgende Kürzungsbeträge:
Regelleistung Energiekostenanteil Warmwasseranteil
Alleinstehende Person 100% 22,11 € 6,63 €
Partner(-in) in BG 90% 19,90 € 5,97 €
Person in BG ab Vollendung 14. LJ 80% 17,69 € 5,30 €
Person in BG bis Vollendung 14. LJ 60% 13,27 € 3,98 €
(Tabellen verrutschen hier immer beim Einfügen)
Gruss
Zu Frage 1:
Wartungskosten für die Heiztherme gehören zu den Kosten der Unterkunft und Du solltest die Rechnung bei ARGE zur Übernahme einreichen.
Zu Frage 2:
Arge übernimmt nicht die Stromanteile der monatlichen Abschlagszahlungen an den Versorger, ausser Du heizt mit Strom was aber bei Gastherme wohl nicht so ist.
Strom musst Du aus dem Regelsatz zahlen und wenn es ein Guthaben bei der Jahresendabrechnung gibt darf das nicht angerechnet werden.
Auf den Jahresendabrechnungen der Energieversorger sind die Kosten für Gas und Strom jeweils getrennt aufgeführt und die jeweiligen Nachforderungen bzw. Guthaben separat zu erkennen. Alles was Gas zum Heizen betrifft gehört zu den Kosten der Unterkunft, Guthaben mindern im Folgemonat die KdU, Nachforderungen zur Übernahme bei ARGE einreichen, müssen übernommen werden. Ausser Du heizt mit offenem fenster, dann unangemessen.
Kochst Du mit Gas oder betreibst Deinen Kühlschrank damit (ja, das gibt es auch) wird aus der Gasrechnung ein Anteil herausgerechnet der ebenfalls aus dem Regelsatz zu zahlen ist.
Beim Warmwasser, diesem leidigen Thema ist es so, das nur der dafür vorgesehene Anteil im Regelsatz von Dir gezahlt werden muss, der Rest gehört zu den KdU.
Hier mal wie sich das aufdröselt:
Neu ab 1. Juli 2008:
Wird für Heizung und Warmwasserversorgung ein einheitlicher Betrag erhoben, so sind die Kosten um den Betrag zu verringern, der auf die Warmwasserversorgung entfällt. Kann dieser Betrag nicht ermittelt werden, wurden bisher 18 vom Hundert des einheitlichen Betrages pauschal abgezogen.
Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil B 14/11b AS 15/07 R vom 27. Februar 2008 festgestellt, dass nur der Anteil, der in der Regelleistung für die Zubereitung von Warmwasser enthalten ist, von den Kosten der Unterkunft in Abzug gebracht werden darf.
In dem Urteil des BSG wurde unter Bezugnahme auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 und der erfolgten Dynamisierung ein Betrag für Haushaltsenergie von 20,74 € festgelegt. In Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Vereins werden 30 vom Hundert des in der Regelleistung enthaltenen Betrages für Haushaltsenergie für die Warmwasserbereitung angesetzt. Dies ergibt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2005 zunächst einen Betrag von 6,22 € bei einer Regelleistung von 345,00 €.
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung vom 20.11.2006 wurde die Zusammensetzung der Regelleistung auf Grund der EVS 2003 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 neu bemessen. Der Anteil für Haushaltsenergie wurde in der EVS 2003 mit 21,75 € ermittelt. Durch die nachfolgenden Rentenerhöhungen (Hinweis: Die Dynamisierung bezieht sich auf die Dynamisierung der Renten und nicht auf die Erhöhung der Regelleistung) ergeben sich folgende Energie- und Warmwasserkostenanteile:
Zeitpunkt Regelleistung Dynamisierung Energiekostenanteil Warmwasserkosten
1. Januar 2005 345,00 € 20,74 € 6,22 €
1. Januar 2007 345,00 € 21,75 € 6,53 €
1. Juli 2007 347,00 € 0,54 % 21,87 € 6,56 €
1. Juli 2008 351,00 € 1,10 % 22,11 € 6,63 €
Auf die Regelleistungen bezogen, ergeben sich ab dem 01.07.2008 folgende Kürzungsbeträge:
Regelleistung Energiekostenanteil Warmwasseranteil
Alleinstehende Person 100% 22,11 € 6,63 €
Partner(-in) in BG 90% 19,90 € 5,97 €
Person in BG ab Vollendung 14. LJ 80% 17,69 € 5,30 €
Person in BG bis Vollendung 14. LJ 60% 13,27 € 3,98 €
(Tabellen verrutschen hier immer beim Einfügen)

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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