Anrechnung von Arbeitstätigkeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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anjali27
Beiträge: 2
Registriert: 23.09.2008 10:24

Anrechnung von Arbeitstätigkeit

Beitrag von anjali27 »

Hallo,
habe ein kleines Problem,von April-Juni 2008 war ich tätig als Zeitungsausträgerin,verdiente im Monat 160 Euro,also rechnete meine Bearbeiterin mir 60 Euro an, die anderen 100 Euro waren ja frei.Ende Juni hörte ich auf da zu arbeiten, sagte ihr auch Bescheid,hatte aber keine Abmeldung bekommen von der Firma,wo drinnesteht dass ich aufhöre.
Jedenfalls rief und rief ich ständig bei der Firma an,habe aber erst gestern die Abmeldebescheinigung bekommen dass ich Ende Juni aufgehört habe. Meine Sachbearbeiterin hatte mir aber weiterhin für Juli,Aug.Sept die 60 Euro abgezogen,jetzt will sie auch nicht nachzahlen,weil das ja meine Schuld wäre sagt sie. Was kann man da machen? Stimmt das wirklich?
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Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
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Re: Anrechnung von Arbeitstätigkeit

Beitrag von Ralf Hagelstein »

anjali27 hat geschrieben:Ende Juni hörte ich auf da zu arbeiten, sagte ihr auch Bescheid,
Das hast Du ja hoffentlich schriftlich gemacht?
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Peter1998
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Beitrag von Peter1998 »

Du hast 160 € verdient.100€sind frei.Bleiben noch 60€.
Davon bekommst du nochmals 20%,also 12€.
Hattest du noch Fahrkosten so kannst du auch diese
absetzen.Gruß Peter
anjali27
Beiträge: 2
Registriert: 23.09.2008 10:24

Beitrag von anjali27 »

:( nein leider habe ich das nicht schriftlich gemacht,war bestimmt jetzt ein fehler oder? aber meint ihr dass das jetzt rechtens ist was die sachbearbeiterin sagt?ich finde es ja schon dann ein starkes stück oder?
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo anjali27,

leider ja. Wenn sich etwas bei deinem Einkommen ändert, musst du einen Änderungsantrag stellen, oder zumindest schriftlich Bescheid geben, dass sich etwas geändert hat.
Ist in deiner Situation natürlich jetzt blöd, aber in einem Sachbearbeiterbüro (und da ist es egal ob es Arge ist oder Reisebüro) gehen Dinge die nicht schriftlich festgehalten werden, gerne unter. Und selbst wenn die Sachbearbeiterin eine Notiz geschrieben hat, dass du angerufen hast und sich etwas geändert hat, muss sie auf deine schriftlichen Änderungsanträge warten Sonst könnte ja jeder anrufen und sagen ich bin xy und hab im Lotto gewonnen.

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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