Familienkasse

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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teufel03
Beiträge: 5
Registriert: 12.04.2008 07:06

Familienkasse

Beitrag von teufel03 »

Hallo ! Ich habe Kinderzuschlag zu meinem Verdienst aus nicht selbstständiger Beschäftigung beantragt und die geforderten Bescheinigungen durch meinen Arbeitgeber ausfüllen lassen und nun soll ich zusätzlich noch die Lohnabrechnung von Mai 08 nachreichen, obwohl die letzten 3 Monate durch meinen AG nachgewiesen worden sind. Es geht mir eigentlich mehr ums Prinzip.

Darf die Familenkasse so handeln, weil gleich auf § 60 SGB1 hingewiesen wird............

Liebe Grüsse teufel03
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Mit Prinzip kommst Du bei den Behörden nicht weiter...

Der Paragraph denn Du ansprichst (§ 60 SGB1) sagt eigentlich alles aus..

§ 60
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,

2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,

3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Du kommst nicht drumherum. Gib sie ab und gut ist. Wir haben dasselbe durch und mussten dann nach über 2 Monaten Wartezeit noch die Gehaltsabrechnung einzeln nachlegen. Bring sie hin und eine Woche später ist Dein Bewilligungsbescheid da ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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