hallo, es geht hier um meine schwester alleinerziehend mit 2 Kindern empfänger Von hartz 4 lebt in Niedersachsen wo die arbeitslosen quote recht hoch ist deshalb möchte ich sie hier her nach bayern holen welche möglich keiten gibts da habe leider selber nicht die mittel um das ganze zu finanzieren aber es muss doch einen weg geben sie will ja hier her aber wie wegen arbeit ist es hier mal kein problem aber ist es rechtlich überhaupt erlaubt usw usw . kann da das arbeitsamt nicht sich unter einander einschalten oder wie läuft das heut zu tage kenne mich da mal gar nicht mehr aus lebe hier seit 17 jahren und hier läuft echt noch mit der arbeit sehr gut. ich hoffe mal das ich hier ein paar antworten bekomme weil die info von meiner schwester sind recht dürftig danke schon mal im voraus
Mfg Boris
Umzug nach Bayern
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Boris
Umziehen kann jeder Bürger wohin er will. Noch herrscht Freizügigkeit in diesem Land, allerdings uneingeschränkt nur für diejenigen die das aus eigener Kraft und Mitteln können.
Mal nebenbei gesagt.
Am einfachsten wird es sein Deine Schwester sucht noch von ihrem derzeitigen Wohnort aus einen Job in Deiner Region.
Vorher immer Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, die bei einem Vorstellungsgespräch anfallen und die der potentielle Arbeitgeber nachweislich nicht zu zahlen bereit ist.
Hat es mit einem Job geklappt, was wir alle wünschen, dann beginnt der Antragsreigen der sich aus den fördernden §§ des SGB III ergibt.
Ein Umzug während des Leistungsbezugs ist an die Genehmigung der derzeitigen ARGE und die Zustimmung der zukünftigen ARGE geknüpft. Besonders wenn Umzugskosten beantragt werden.
Für die Wohnungssuche vorher bei der zukünftigen ARGE die dort gültigen Vorgaben erfragen und noch vor Unterzeichnung eines Mietvertrages alles schriftlich genehmigen lassen.
Gruss
übrigens und nix für ungut:
Ein mit Absätzen versehener und von Interpunktion durchzogener Text liest sich wesentlich einfacher.
Besonders für brillentragende "Blindhinkel" wie ich.
Umziehen kann jeder Bürger wohin er will. Noch herrscht Freizügigkeit in diesem Land, allerdings uneingeschränkt nur für diejenigen die das aus eigener Kraft und Mitteln können.
Mal nebenbei gesagt.
Am einfachsten wird es sein Deine Schwester sucht noch von ihrem derzeitigen Wohnort aus einen Job in Deiner Region.
Vorher immer Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, die bei einem Vorstellungsgespräch anfallen und die der potentielle Arbeitgeber nachweislich nicht zu zahlen bereit ist.
Hat es mit einem Job geklappt, was wir alle wünschen, dann beginnt der Antragsreigen der sich aus den fördernden §§ des SGB III ergibt.
Ein Umzug während des Leistungsbezugs ist an die Genehmigung der derzeitigen ARGE und die Zustimmung der zukünftigen ARGE geknüpft. Besonders wenn Umzugskosten beantragt werden.
Für die Wohnungssuche vorher bei der zukünftigen ARGE die dort gültigen Vorgaben erfragen und noch vor Unterzeichnung eines Mietvertrages alles schriftlich genehmigen lassen.
Gruss
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Ein mit Absätzen versehener und von Interpunktion durchzogener Text liest sich wesentlich einfacher.
Besonders für brillentragende "Blindhinkel" wie ich.

Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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