ARGE will Kündigungsbescheinigung für mein Festgeldkonto.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
mailer
Beiträge: 1
Registriert: 19.09.2008 19:21

ARGE will Kündigungsbescheinigung für mein Festgeldkonto.

Beitrag von mailer »

Hallo

Ich bin im April 2006 arbeitslos geworden.
Da dies nur eine 400 € Stelle war, bekam ich kein Arbeitslosengeld 1.
Ich habe auch kein Harz 4 beantragt, da ich auf einem Festgeldkonto
26.000 € hatte. Dieses Konto habe ich dann aufgelöst.

In den nächsten 14 Monaten habe ich davon gelebt und es ausgegeben.

Im Juli 2007 habe ich dann Harz 4 beantragt, das ich bis heute bekomme.

Nun zu meinem Problem:

Ich habe ein Schreiben von der ARGE bekommen. Die haben einen Bericht,
das ich 2006 160 € Zinsen auf das Festgeldkonto bekommen habe.
Jetzt wollen sie wissen, ob das Konto noch besteht.
Also die Kündigungsbestätigung der Bank.


Nun zu meinen Fragen:

1. Darf die ARGE dies verlangen (Stichwort: Mitwirkungspflicht)? 2006 bekam ich ja noch kein Harz 4.
Im Jahr 2007 sind ja keine Zinsen mehr angefallen.
Hat die ARGE für 2007 noch keinen Bericht über meine Zinsen?
2. Was fangen die mit dieser Kündigungsbestätigung an?
3. Muß ich Auskunft über die Höhe der Festgeldanlage (26.000) erteilen?
Oder ist es so, das die ARGE mit den Zinsen und dem Kündigungszeitpunkt sich den
Anlagebetrag selber ausrechnet?
4. Kann mir die ARGE eventuell vorwerfen, das ich das Geld in 14 Monaten zu schnell ausgegeben habe?
Muß ich vielleicht nachweisen, wofür ich es ausgegeben habe?

Ich hoffe das sind nicht zu viele Fragen.
Ich wäre froh wenn ihr mir helfen könntet.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Jörg
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das könnte eine knifflige Angelegenheit werden. Ich würde mir einen Rechtsbeistand suchen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Antworten