Hallo
Ich bin im April 2006 arbeitslos geworden.
Da dies nur eine 400 € Stelle war, bekam ich kein Arbeitslosengeld 1.
Ich habe auch kein Harz 4 beantragt, da ich auf einem Festgeldkonto
26.000 € hatte. Dieses Konto habe ich dann aufgelöst.
In den nächsten 14 Monaten habe ich davon gelebt und es ausgegeben.
Im Juli 2007 habe ich dann Harz 4 beantragt, das ich bis heute bekomme.
Nun zu meinem Problem:
Ich habe ein Schreiben von der ARGE bekommen. Die haben einen Bericht,
das ich 2006 160 € Zinsen auf das Festgeldkonto bekommen habe.
Jetzt wollen sie wissen, ob das Konto noch besteht.
Also die Kündigungsbestätigung der Bank.
Nun zu meinen Fragen:
1. Darf die ARGE dies verlangen (Stichwort: Mitwirkungspflicht)? 2006 bekam ich ja noch kein Harz 4.
Im Jahr 2007 sind ja keine Zinsen mehr angefallen.
Hat die ARGE für 2007 noch keinen Bericht über meine Zinsen?
2. Was fangen die mit dieser Kündigungsbestätigung an?
3. Muß ich Auskunft über die Höhe der Festgeldanlage (26.000) erteilen?
Oder ist es so, das die ARGE mit den Zinsen und dem Kündigungszeitpunkt sich den
Anlagebetrag selber ausrechnet?
4. Kann mir die ARGE eventuell vorwerfen, das ich das Geld in 14 Monaten zu schnell ausgegeben habe?
Muß ich vielleicht nachweisen, wofür ich es ausgegeben habe?
Ich hoffe das sind nicht zu viele Fragen.
Ich wäre froh wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Jörg
ARGE will Kündigungsbescheinigung für mein Festgeldkonto.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten: