SGB kontra BGB
Verfasst: 18.09.2008 14:24
Tag allerseits!
Im BGB unter §1601 steht das nur Verwandte in gerader Linie füreinander unterhaltspflichtig sind. Im SGB müssen mitunter auch nichtverwandte in der sog. Bedarfsgemeinschaft füreinander aufkommen. Ist das nicht ein krasser Widerspruch? Kann man sich im Streitfall nicht auf das BGB berufen ?
Gruß lupi2
Im BGB unter §1601 steht das nur Verwandte in gerader Linie füreinander unterhaltspflichtig sind. Im SGB müssen mitunter auch nichtverwandte in der sog. Bedarfsgemeinschaft füreinander aufkommen. Ist das nicht ein krasser Widerspruch? Kann man sich im Streitfall nicht auf das BGB berufen ?
Gruß lupi2