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SGB kontra BGB

Verfasst: 18.09.2008 14:24
von lupi2
Tag allerseits!
Im BGB unter §1601 steht das nur Verwandte in gerader Linie füreinander unterhaltspflichtig sind. Im SGB müssen mitunter auch nichtverwandte in der sog. Bedarfsgemeinschaft füreinander aufkommen. Ist das nicht ein krasser Widerspruch? Kann man sich im Streitfall nicht auf das BGB berufen ?
Gruß lupi2

Verfasst: 18.09.2008 15:59
von DjTermi
Warum Wiedersprüchliche Aussage ?
IM BGB ist es für die Familien angehörige geregelt im SGB für sein Partner/in.

Verfasst: 18.09.2008 17:29
von lupi2
Dann zählt der der nichteheliche Partner also nicht zur Familie?
Gruß lupi2

Verfasst: 18.09.2008 18:39
von Ralf Hagelstein
lupi2,

dieses Konstrukt gibt es im Sozialrecht im Widerspruch zum Bürgerlichen Recht leider seit Jahrzehnten. Die Bundesgerichte haben dies bisher immer abgesegnet.
Vielen erscheint dies widersprüchlich, mir auch. :wink:

Verfasst: 18.09.2008 19:06
von DjTermi
Ich Meld mich auch.. Mir auch :D

Was ich da schon Diskusionen schon hatte, aber so wie ichs geschrieben habe kann man es " am besten evtl verstehen"