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neu und gleich ne frage :o)

Verfasst: 18.09.2008 07:47
von kleiness1
hallo ...ich hoffe hier ist noch jemand
;o)

ich habe mal eine frage vielleicht könnt ihr mir helfen

ich selber beziehe alg 2 und habe seid august einen 400 euro job ( im ersten monat bekam ich 37,50 € ausgezahlt ) und bin mutter einer 7 jährigen tochter.
für die ich das staatliche kindergeld bekomme.
nun meine eigendliche frage
ich habe vor eventuell mit meinem freund zusammen zu ziehen
er hat feste arbeit und bekommt ca 1130 euro raus.
was würde bei mir wegfallen und wie wird sein geld angerechnet ?
für antworten und tipps wäre ich sehr dankbar.
lg

Verfasst: 18.09.2008 11:36
von Melinde
Hallo kleiness1
Sobald Du mit dem Freund zusammenziehst wird der Zuschlag für Alleinerziehende wegfallen. Den gibt es nur wenn sich ein Erwachsener alleine der Kinderbetreuung widmet.
Als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden mit Einkommensanrechnung ist der 2. Knackpunkt.
Dazu lies mal in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §7 nach, ab Randziffer 7.17.
Da sind die verschiedenen Arten der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft aufgeführt und erläutert.
Zu Einkommen und die Anrechnerei/Bereinigung sind hier genauere Hinweise nachlesbar.
Gruss