hallo ...ich hoffe hier ist noch jemand
;o)
ich habe mal eine frage vielleicht könnt ihr mir helfen
ich selber beziehe alg 2 und habe seid august einen 400 euro job ( im ersten monat bekam ich 37,50 € ausgezahlt ) und bin mutter einer 7 jährigen tochter.
für die ich das staatliche kindergeld bekomme.
nun meine eigendliche frage
ich habe vor eventuell mit meinem freund zusammen zu ziehen
er hat feste arbeit und bekommt ca 1130 euro raus.
was würde bei mir wegfallen und wie wird sein geld angerechnet ?
für antworten und tipps wäre ich sehr dankbar.
lg
neu und gleich ne frage :o)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo kleiness1
Sobald Du mit dem Freund zusammenziehst wird der Zuschlag für Alleinerziehende wegfallen. Den gibt es nur wenn sich ein Erwachsener alleine der Kinderbetreuung widmet.
Als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden mit Einkommensanrechnung ist der 2. Knackpunkt.
Dazu lies mal in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §7 nach, ab Randziffer 7.17.
Da sind die verschiedenen Arten der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft aufgeführt und erläutert.
Zu Einkommen und die Anrechnerei/Bereinigung sind hier genauere Hinweise nachlesbar.
Gruss
Sobald Du mit dem Freund zusammenziehst wird der Zuschlag für Alleinerziehende wegfallen. Den gibt es nur wenn sich ein Erwachsener alleine der Kinderbetreuung widmet.
Als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden mit Einkommensanrechnung ist der 2. Knackpunkt.
Dazu lies mal in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §7 nach, ab Randziffer 7.17.
Da sind die verschiedenen Arten der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft aufgeführt und erläutert.
Zu Einkommen und die Anrechnerei/Bereinigung sind hier genauere Hinweise nachlesbar.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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