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Ich student meine freundin Hartz 4

Verfasst: 16.09.2008 19:44
von nakres
Hi


Ich wohne seit diesem monat (September) bei meiner freundin sie bezieht Hartz 4 sie hat auch 2 kinder. wir waren davor schon bei der Arge und haben einen Antrag bekommen der nur über das finanzielle ging. Heut war sie wieder bei der Arge und hat einen kompletten Antrag bekommen mit Berfusbogen. Die Sachbearbeiterin hätte gemeint das ich in ihre BG aufgenommen werde und somit ein Antrag ausfüllen muss. Was ich nicht verstehe wozu das alles und ist das überhaupt nötig. Hat sie etwas zu befürchten evtl. Kürzungen oder Unterhaltspflicht. gilt dieser Regelsatz von 345 € weis nicht die genau zahl kann mir da jmd helfen oder hat einer schon sowas durchmachen müssen.

Danke im voraus

Verfasst: 17.09.2008 17:48
von ayumi
Hallo und Willkommen im Forum.

Vermutlich werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gezählt. Somit wird auch Dein Einkommen dazu gerechnet, falls Du etwas verdienst. Deine Freundin bekommt nicht mehr die komplette Miete. Du musst ein viertel der Miete dazu zahlen. Ausserdem verliert sie den Alleinerziehendenzuschlag.

Verfasst: 17.09.2008 18:49
von nakres
Sie wohnt in einer wohnung die für die Arge für 4 personen vorgesehen ist. Ja wir werden als BG gezählt.

Eine Frage zum Einkommen wird alles berechnet von meinem einkommen ich bekommen ein geringen satz Bafög ca 53 € und KG. Gilt das "Elterndarlehen" als Einkommen ? Und gilt für mich dieser regelsatz von 345 €.

Was ich nicht verstehen wieso verliert sie den Alleinerziehendenzuschlag. und wüssste jmd wie hoch das zurzeit ist ?

danke
nakres

Verfasst: 17.09.2008 19:03
von ayumi
Du bekommst nur 53€ Bafög + Kindergeld?
Das kann doch nicht alles sein?
Der Regelsatz vom Hartz IV steht Dir glaube ich nicht zu, da Du Bafög bekommst.
Den Alleinerziehendenzuschlag verliert sie, weil sie dann ja nicht mehr Alleinerziehend ist. Vermute ich zumindest. Wie hoch der ist, weiss ich leider nicht. Vielleicht meldet sich ja noch jemand zu Wort.

Verfasst: 17.09.2008 21:01
von D_C
Ayumi hat Recht.

Den Alleinerziehendenzuschlag bekommt sie nicht mehr, weil sie nicht allein erziehend ist. Und Nakres bekommt kein Alg2, weil er Bafög bekommt.

So wie ich das verstanden habe, bekommt Nakres 53 Euro Bafög + Kindergeld + Elterndarlehen. Und ja, das zählt als Einkommen.

Wie hoch der Alleinerziehendenzuschlag ist, hängt vom Alter der Kinder ab. Steht aber gesondert auf dem Alg2-Bescheid.

Zwei Kinderer unter 16 Jahren, sollten 36 Prozent des Regelsatzes sein.

Gruß, DC

Verfasst: 17.09.2008 21:09
von nakres
Das wusste ich ja das ich nix bekomme. also wozu diese sache und die Sachbbearbeiterin hat auch gemeint ich hätte keine Unterhaltspflicht gegenüber Ihr . Also geht es eigentlich nur um die Miete .Ich blick da nicht durch und sehe keinen ersichtlichen grund dieser Fragebögen und "arbeitspackete " ????? ich wollte doch nie geld von denen und jetzt dies, das ist ein grosser schwachsinn in meinen augen. naja morgen hab ich ein Termin ausgemacht mal schauen was die Sachbearbeiterin zu bieten hat :lol:

Verfasst: 18.09.2008 02:43
von Melinde
Hallo nakres
Durch Deinen Zuzug verringert sich ihr Anspruch an den Kosten der Unterkunft um Deinen Anteil. Wird "kopfteilig" gezahlt und Du musst Dein Viertel dann dazugeben.
Gruss

Verfasst: 18.09.2008 19:59
von nakres
Also ich war heute bei der Sachbearbeiterin wie ich es mir gedacht habe konnte mir keiner etwas konkretes sagen da meine unterlagen durchschauen muss. Also wart ich mal zunächst auf den Bescheid.

Ich hoffe das dauert nicht all zu lange

was ich noch dazu sagen wollte sie bezieht ja schon eine Wohnung die für 4 Person vorgesehen ist also ändert sich nix den Rest zahlt sie ja eh bis jetzt schon also denk ich mal wird das kein unterschied ergeben. mir war das nur wichtig ob ihr das geld gekürzt wird oder etwas anderes passiert

danke für eure Hilfe

Verfasst: 19.09.2008 13:03
von ayumi
nakres hat geschrieben: was ich noch dazu sagen wollte sie bezieht ja schon eine Wohnung die für 4 Person vorgesehen ist also ändert sich nix den Rest zahlt sie ja eh bis jetzt schon also denk ich mal wird das kein unterschied ergeben.
Sie hat bis jetzt vermutlich die volle Miete für die Wohnung bekommen. Durch Deinen Zuzug wird ihr jetzt aber ein viertel abgezogen. Das ist der Anteil den Du selber dazutun musst. Also ändert sich schon etwas.

Verfasst: 19.09.2008 19:42
von nakres
sie hat ja den 4 ten teil davort schon aus der eigenen tasche bezahlt ob ich das jetzt übernehme oder sie bleibt ja gleich

Verfasst: 20.09.2008 00:20
von Ralf Hagelstein
:?:

Verfasst: 20.09.2008 11:57
von D_C
Hi Nakres,

zuerstmal, ich muss jeden deiner Beiträge dreimal lesen, bevor ich kapiert hab was du sagst (oder mir zumindest einbilde, ich hätte es kapiert). Ab und zu n Komma wär mal nicht schlecht..

Deine Freundin hat also bisher mit 3 Personen in einer Wohnung gewohnt, die für 4 Personen gedacht ist. Miete hat sie aber nur in der Höhe der Unterkunftskosten für 3 Personen bekommen, den Rest dazu gezahlt. Richtig?

Dann geb ich dir Recht. Die Miete wird dann jetzt ganz berücksichtigt, aber eben auch, dass du ein Viertel davon zahlen musst. Zusätzlich wird ihr aber auch der allein Erziehenden Zuschlag gestrichen, außerdem wirst du dich auch an eventuellen Nebenkostennachzahlungen beteiligen müssen.

Gruß, DC