Was muss ich tun???
einen kompletten ALGII antrag ausfüllen??
und braucht man da einen Untermietsvertrag???
haushaltsgemeinschaft?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
dit_prinzesschen hat geschrieben:Was muss ich tun???
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Grundsätzlich dazu was...
Der Begriff der "Haushaltsgemeinschaft" ist als "familiäre Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mehrerer Personen" definiert.
Liegt eine Haushaltsgemeinschaft i.S. des SGB II nur vor, wenn gemeinsames "Wirtschaften" erfolgt oder hat allein die Nutzung gemeinsamen Wohnraums (z.B. Bad oder Küche) die Zuordnung zu einer Haushaltsgemeinschaft zur Folge?
Antwort: Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft ist eng auszulegen. Das Vorliegen einer Wohngemeinschaft wird im Gegensatz zur Wirtschaftsgemeinschaft in der Regel durch die Betroffenen nicht bestritten.
Der darin enthaltene Begriff der "Wohngemeinschaft" ist für sich allein zunächst von untergeordneter Bedeutung, weil hiermit noch keine Haushaltsgemeinschaft i.S. des SGB II begründet wird.
Dem Kriterium der "Wirtschaftsgemeinschaft" kommt die wesentlichere Bedeutung zu: Wird eine getrennte Wirtschaftsführung geltend gemacht, d.h. insbesondere
● eigenständige Versorgung mit dem täglichen Lebensbedarf,
● eigenständiges Essen, kochen, einkaufen,
● getrenntes Wäsche waschen und
● getrennte Bestreitung der anfallenden Ausgaben - getrennte Kasse
ist als Anhaltspunkt auch glaubhaft dazulegen, ob die Wohnung im Hinblick auf Größe, Ausgestaltung und Ausstattung tatsächlich eine getrennte Wirtschaftsführung zulässt.
Die Feststellung einer innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennten bzw. eigenständigen Wirtschaftsführung hat zur Folge, dass der/die Mitbewohner(in) nicht Mitglied der Haushaltsgemeinschaft ist. Unter Verwandten/Verschwägerten ist an die Beurteilung des Vorliegens einer Haushaltsgemeinschaft ein besonders hoher Maßstab anzulegen, da dieses auch die Zuordnung zu einer Bedarfsgemeinschaft zur Folge haben kann.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
