haushaltsgemeinschaft?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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dit_prinzesschen
Beiträge: 32
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haushaltsgemeinschaft?

Beitrag von dit_prinzesschen »

Was muss ich tun???
einen kompletten ALGII antrag ausfüllen??
und braucht man da einen Untermietsvertrag???
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

dit_prinzesschen hat geschrieben:Was muss ich tun???

Mehr informationen ?


Grundsätzlich dazu was...

Der Begriff der "Haushaltsgemeinschaft" ist als "familiäre Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mehrerer Personen" definiert.
Liegt eine Haushaltsgemeinschaft i.S. des SGB II nur vor, wenn gemeinsames "Wirtschaften" erfolgt oder hat allein die Nutzung gemeinsamen Wohnraums (z.B. Bad oder Küche) die Zuordnung zu einer Haushaltsgemeinschaft zur Folge?
Antwort: Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft ist eng auszulegen. Das Vorliegen einer Wohngemeinschaft wird im Gegensatz zur Wirtschaftsgemeinschaft in der Regel durch die Betroffenen nicht bestritten.

Der darin enthaltene Begriff der "Wohngemeinschaft" ist für sich allein zunächst von untergeordneter Bedeutung, weil hiermit noch keine Haushaltsgemeinschaft i.S. des SGB II begründet wird.

Dem Kriterium der "Wirtschaftsgemeinschaft" kommt die wesentlichere Bedeutung zu: Wird eine getrennte Wirtschaftsführung geltend gemacht, d.h. insbesondere

● eigenständige Versorgung mit dem täglichen Lebensbedarf,
● eigenständiges Essen, kochen, einkaufen,
● getrenntes Wäsche waschen und
● getrennte Bestreitung der anfallenden Ausgaben - getrennte Kasse

ist als Anhaltspunkt auch glaubhaft dazulegen, ob die Wohnung im Hinblick auf Größe, Ausgestaltung und Ausstattung tatsächlich eine getrennte Wirtschaftsführung zulässt.

Die Feststellung einer innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennten bzw. eigenständigen Wirtschaftsführung hat zur Folge, dass der/die Mitbewohner(in) nicht Mitglied der Haushaltsgemeinschaft ist. Unter Verwandten/Verschwägerten ist an die Beurteilung des Vorliegens einer Haushaltsgemeinschaft ein besonders hoher Maßstab anzulegen, da dieses auch die Zuordnung zu einer Bedarfsgemeinschaft zur Folge haben kann.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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