Hartz 4 droht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Haschel
Beiträge: 3
Registriert: 07.12.2005 20:38

Hartz 4 droht

Beitrag von Haschel »

Ich bin verheiratet, 50 Jahre und habe 2 Kinder - nicht von meinem Mann -Bekomme noch bis Juni ALG1 und befürchte, keinen Job mehr zu finden....

Nun hat sich mein Mann von mir getrennt und wier suchen gerade jeder neue einzelne Wohnungen. Für mich sehr schwer einen Vermieter zu finden, in dieser Situation...

Wenn ich nun eine Wohnung finde (sehe mir morgen eine an 500,-- kalt, 150 NK und 100 Licht und Heizung) - wahrscheinlich ist das dann zu viel, oder? Ich würde sie natürlich erstmal nehmen wenn ich sie bekomme, da ich es ja imo noch zahlen kann.

Was passiert dann bei Hartz 4? Sitze ich dann ggf auf der Straße mit meinen Kindern? Oder bekomme ich von denen eine Wohnung zugewiesen? Ehegattenunterhalt wird es auch kaum geben, da mein Mann noch unterhaltspflichtig für seine Kinder ist (aus erster Ehe). Ausserdem würde das ja sowieso angerechnet.

Was kommt da auf mich zu???? Bin völlig verzweifelt....

Haschel grüßt :(
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Guten Morgen Haschel
Bei einer neuen Wohnung würden für Euch
bei 3 Personen 75 qm als angemessen
angesehen wenn Alg 2 gilt.
Die Miethöhe inkl. Nebenkosten wird nach
der Mietenstufe, die für Eure Gemeinde gilt
errechnet.
Kann dazu folgende Info geben:
Eine Liste der Mietstufen der Gemeinde findet man unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogv/index.html
Bei Mietstufe 1 wären das 385,00€
Bei Mietstufe 2 wären das 410,00€
Bei Mietstufe 3 wären das 435,00€
Bei Mietstufe 4 wären das 470,00€
Bei Mietstufe 5 wären das 505,00€
Bei Mietstufe 6 wären das 540,00€
Heizkosten 1,00€ pro qm, von denen 18% für
Warmwasser aus dem Regelsatz bezahlt werden
müssen, genauso wie die Stromkosten.
Die erwähnte Wohnung liegt über diesem
Preis, die Differenz müsste nach Ablauf der
Zeit, die bei Übergang von Alg 1 zu Alg 2
noch anders berechnet wird vom Regelsatz
bezahlt werden.
Ihr werdet nicht auf der Straße stehen, müsstet
Euch aber eine preiswertere Wohnung suchen.
Vielleicht kann das Wohnungsamt Eurer Gemeinde
weiterhelfen.
Ich wünsche Euch alles Gute, das Du bald eine Arbeit
hast und Ihr eine billigere Wohnung findet.
Gruß
Haschel
Beiträge: 3
Registriert: 07.12.2005 20:38

Beitrag von Haschel »

Hallo Melinda,

es ist total lieb von dir,wie ausführlich du mir geantwortet und geholfen hast. Habe mal geschaut, die Wohnung die ich ggf. beziehe liegt bei Mietstufe 6, das sieht ja dann schon etwas besser aus. Dennoch...Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann zunächst die Differenz selber dazu tun muss?

Noch was, du hast geschrieben, es gibt Übergangsfristen von Alg1 auf 2. Wie würde sich das denn bei mir auswirken? Hätte ich dann zunächst etwas mehr Geld - um ggf. die Differenz auch bezahlen zu können und nicht direkt wieder umziehen zu müssen???

Arbeit wäre natürlich ideal, aber mit 50 wird man fast schon ausgemustert auf dem Arbeitsmarkt...


Bitte melde dich doch noch mal, ja?

Viele Grüße
Haschel - Heidrun
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Guten Abend Heidrun
Zum befristeten Zuschlag beim Übergang
von Alg1 zu Alg 2 habe ich folgende Info gefunden:

Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 24
Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
________________________________________
Text ab 01.01.2005
(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.
(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind begrenzt.

Hoffe das bringt Dich weiter.
Ja, das Alter wird auf dem Arbeitsmarkt nicht als reicher Schatz
an Erfahrungen gewertet. Trotzdem Alles Gute
Gruß Renate
Haschel
Beiträge: 3
Registriert: 07.12.2005 20:38

Beitrag von Haschel »

Hallo Renate,

ist einfach klasse, dass es Menschen wie dich gibt, die sich wirklich um andere bemühen....Danke! Klar hätte ich das alles irgendwie auch herausfinden können/müssen....aber meine Kraft reicht derzeit zu fast gar nichts....leider...

Also würde ich ja zunächst wohl noch einen Zuschlag bekommen (mein ALG liegt bei knapp 1700 Euro - habe halt gut verdient in der Pharmaindustrie...) Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte das ja dann zunächst der Satz von 160 Euro sein und 60 pro Kind oder?

Wird denn dann Kindergeld und Unterhalt (eines meiner Kinder bekommt Unterhalt von seinem Vater - mein derzeitiger Ehemann ist nicht der Vater und hat auch nix adoptiert)

Was bekomme ich denn so in etwa wenn es SOWEIT kommt....

Bin einfach nur noch konfus... sorry

Heidrun grüßt dich
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Guten Morgen Heidrun
Ich habe Dir mal eine private Nachricht geschickt.
Hoffe sie kommt an.
Gruß und schönen Tag trotz aller Sorgen.
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