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Vermittlungsgutschein

Verfasst: 08.09.2008 09:55
von hans007
Hallo Leute,

ich brauche unbedingt ein Vermittlungsgutschein. Das Problem ist, ich bin zur Zeit in einem "Projekt" das beinhaltet Eignungsfeststellung-Qulaifizierung und Praktikumselemente in Dirttbetrieben. Ich verdiene dort 950,- brutto und kriege ergänzend 197,- ALG II. Ich habe diese "Maßnahme" am 11.01.2008 begonnen. Sollte ich den Träger einen arbeitsvertrag vorlegen dann bin ich sofort aus dem Projekt drau-en.

Nun meine Frage habe ich einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein

Verfasst: 08.09.2008 10:26
von DjTermi
Hallo,

Vermittlungsgutschein für Aufstocker
Generell bleibt die federführende Betreuung der Aufstocker als SGB II-Kunden bei den ARGEn. Zur Verwirklichung ihres Rechtsanspruches auf den Vermittlungsgutschein verweisen die Mitarbeiter der ARGEn Aufstocker an die zuständige Agentur für Arbeit. Diese gibt den VGS (Vermittlungsgutschein) aus und weist die Zahlung mit FINAS zu Lasten des Haushaltstitels der BA an.


Hoffe konnte Dir damit eine Freude machen ;)

Verfasst: 08.09.2008 10:35
von hans007
Hallo,

das verstehe ich nicht ganz. Also meine Sachbearbeiterin im JobCenter ist für die Vermittlungsgutscheine zuständig. Sie schickt mich nicht weiter an die Argentur für Arbeit.

Steht das irgendwo geschrieben das es auch für "aufstocker" den VG gibt ?

Gruß

Verfasst: 08.09.2008 10:55
von DjTermi
Das was ich Dir geschrieben habe ist der Weg den die ARGe bzw Agentur für Arbeit gehen muss um diese zu verrechnen. Es steht doch genau drin wo Du hin musst...
verweisen die Mitarbeiter der ARGEn Aufstocker (Du) an die zuständige Agentur für Arbeit. Diese gibt den VGS (Vermittlungsgutschein) aus
Hier auch nach zu Lesen..

Verfasst: 08.09.2008 11:13
von hans007
ALLES KLARO,

jetzt verstehe ich das :D

Vielen Dank für deine Hilfe !

Gruß

Verfasst: 08.09.2008 12:24
von DjTermi
immer wieder gerne :)