Leistung vorläufig einstellen ????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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braun2705
Beiträge: 32
Registriert: 13.02.2008 17:32

Leistung vorläufig einstellen ????

Beitrag von braun2705 »

Hallo Leute,

Seit Ende Juni bin ich nun auch Hartz4-Empfänger. Mit dem 1. Bescheid kam auch gleich die Aufforderung, im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht, umgehend rückwirkend zum 1. Juli die Lohnsteuerklasse mit meiner Frau zu tauschen (sie dann Kl.3 und ich Kl.5).Dieser Aufforderung kam ich umgehend nach, jedoch ging das nicht rückwirkend, sondern erst zum 1.8.

Gleichzeitig verlangte man eine Lohnbescheinigung meiner Frau für Juli. Da wir am 25.7. in den von der AA genehmigten Urlaub fuhren, habe ich am 21.7. einen Nachweis für die geänderte Steuerklasse bei der AA abgegeben, sowie schriftlich hinterlegt, dass der Arbeitgeber meiner Frau die Lohnbescheinigung direkt nach der Lohnabrechnung Anfang August an die AA schickt. Und die erste Abrechnung mit der neuen Steuerklasse Anfang September.
So fuhren wir in unseren Urlaub (Verwandten-Besuch), in der Meinung, alles zufriedenstellend erledigt zu haben.

Doch als wir Anfang August etwas Geld vom Konto abheben wollten, ging das nicht, weil die AA kein Geld überwiesen hatte. Na gut, vielleicht dauert es ja 2-3- Tage länger, aber nein, immer noch kein Geld.
Also Anruf bei der Hotline. Ja man hat die Zahlung eingestellt, weil wir unserer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wären.
Ich sagte, das könne nicht sein, ich war doch am 21.7. persönlich da und habe alles geklärt. Nach einer Weile sagte mir die Telefonistin: Ja das stimmt, es ist alles im PC festgehalten, sie versteht jetzt auch nicht, warum kein Geld gezahlt wurde. Man versprach, sofort das Geld nachzuzahlen. 1 Woche später war es da.

Ende August erhielten wir die Lohnbescheinigung des AG (neue St.KL.)
Ich diese sofort bei der AA abgegeben (was ein Fehler war, ich hätte warten sollen, bis die Zahlung für Sept. gebucht war).
Denn prompt wurde die Zahlung wieder eingestellt. Ich wieder angerufen.
Ja durch die neue Lohnbesch. hätte meine Frau ja ca. 150 mehr netto verdient, da muss neu berechnet werden. Wir werden das Geld in den nächsten Tagen erhalten.
Heute kam der neue Bescheid, gleich wieder mit einer Aufforderung zur Mitwirkungspflicht. Denn der Arbeitgeber hat bescheinigt, dass im November Weihnachtsgeld ausgezahlt wird (106,-€ brutto), da will man doch auch eine LB für November, mit Frist bis 10.12.

Aber jetzt kommt der Hammer:

Wir werden darauf hingewiesen, dass die Zahlung ab November bis zum Erhalt der LB vorerst eingestellt wird, was heisst, dass wir für ca. 1,5
Monate kein Geld erhalten sollen!!!
Wovon bitte sollen wir leben? Wo ist das bitte sozial?

Ist das Rechtens? Nur weil die vielleicht für November etwa 70 Euro weniger zahlen müssen, können sie die gesamten Zahlungen vorerst einstellen?

Auf Nachfrage bei der Hotline, bekam ich zu hören, das würde immer so bei allen Empfängern gemacht. Ich solle mich in Berlin beschweren, die hätten die Gesetze gemacht.

Da kann man das Kotzen kriegen. Da hat man sich jahrzehnte lang kaputt
geschuftet, bekommt weil man über 50 und nicht mehr gesund ist, keine Arbeit mehr und kommt sich vor, wie der letzte Dreck.
Andere leben jahrzehnte auf Staatskosten, weil sie immer zu faul waren zum Arbeiten, wie auch immer die es geschafft haben.

Wieder andere sind Polen, deren Grossvater mal einen deutschen Schäferhund hatte..........

Und bei uns wird immer versucht, erst mal nicht zahlen, weil dies und das noch fehlen könnte u.s.w.

Und ich war einmal stolz, in diesem Land leben und arbeiten zu können ! :x
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Es wird definitif nicht bei allen so gemacht. Da spreche ich aus eigener Erfahrung. Bei mir wurde erst verrechnet, nachdem alle Gelder überwiesen waren. Also im Nachhinein.
Ich bin mir nicht sicher ob sich die Arge in diesem Fall nicht sogar rechtswidrig verhält.
Ich würde sofort zum Anwalt gehen. Du kannst aber auch versuchen den Vorgesetzten des verantwortlichen SBs zu sprechen oder den Teamleiter, was meiner Meinung nach nur unnötige Zeit verschwendet.
Der Anwalt hat die Möglichkeit bei Gericht einen Eilantrag zu stellen und eventuell noch ein paar gute Ideen, die er gleich mal in Briefform an die Arge losschicken kann, von wegen Privatkredit und Zinsübernahmekosten die für die Arge entstehen werden.
Du ärgerst Dich zu Recht, geh mit Deiner vollen Wut morgen noch zum Anwalt.
Viel Erfolg wünscht Dir buxi
sternlein1977
Beiträge: 24
Registriert: 22.04.2008 11:59

Beitrag von sternlein1977 »

Hallo,

ich bin auch der Meinung: Geht sofort zum Anwalt!
Schließlich lebt Ihr sonst unterm Existenzminimum!!! Und das kann ja nicht angehen!
Mit einer einstweiligen Verfügung habt Ihr ganz schnell Euer Geld!

Sowas muss sich schließlich keiner gefallen lassen!!!!

Alles Gute für Euch!
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