Kein Geld für die KV-Beiträge :was tun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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szaman14
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Kein Geld für die KV-Beiträge :was tun?

Beitrag von szaman14 »

Hallo,
Ich habe gerade ein grosses Problem was die Zahlung der Kranken-,und Pflegeversicherungsbeiträge angeht.
Also ich (35) lebe seit Längerem mit meiner Freundin (27) zusammmen (s.g.Bedarfsgemeinschaft).
Ich habe bisherig ALG2-Leistungen bezogen,doch da ich mich für zwei 1-Euro-Jobs nicht beworben habe wurde mir das ALG 2 ab dem 1.09.2008 gänzlich gestrichen.
Auf dem Bescheid steht auch ,dass ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr krankenversichert bin (was wohl heissen soll,dass das JobCenter die Beiträge nicht mehr übernehmen wird).
Meine Freundin bekam ab 1.09.2008 einen Job und wird monatl. ca.1600 Euro brutto verdienen(also ca.1000-1100,-netto).
Sie muss jetzt allein die Miete (=378,17 Euro warm, davon 88,44 Euro Betriebskosten, 35,42 Euro Heizkosten und Warmwasser) bezahlen,wobei ihr nur noch ca.600 Euro zum Leben bleibt.
Dann muss sie noch für meinen Lebensunterhalt aufkommen,so dass für jeden circa 300,- zum Leben bleibt.
Da die Krankenkassen eine Familienversicherung für Lebenspartner nicht akzeptieren ,muss meine getrennte Krankenversicherung aufrechterhalten bleiben und die Beiträge weiterhin bezahlt werden.
Die Frage lautet aber :wer sollte diese bezahlen? Und vor allem ,aus welchem Geld? (meine Freundin hat ,wie aus dem oben Geschildertem ersichtlich,nicht mehr die finaziellen Mittel um noch dies gewährleisten zu können)...
Ich wollte schon die KV kündigen, doch das geht in unserem ach-so-fortschrittlichem Deutschladparadies offenbar nicht-es gilt das Prinzip Zwangsheirat mit Krankenkassen!Und das auf Lebenszeit!Egal ob du Geld dafür hast ,oder nicht....).
Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar!!!! :( :) :) :) :) :) :) :)
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Einfach Euren sozialrechtlichen Bedarf dem erzielten Einkommen gegenüberstellen. Reicht das Einkommen nicht, den Bedarf zu decken, ergänzend ALG-II beantragen.
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szaman14
Beiträge: 2
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Beitrag von szaman14 »

Also ich kann mit dieser Antwort nicht viel anfangen...
Etwas KONKRETER wäre es schon nicht schlecht...
Wie hoch wäre denn der sozialrechtliche Bedarf?...
Ich habe alle relevanten Angaben in meinem Posting angegeben:könntest du mir sagen wie ein solche Gegenübestellung ausfallen würde?
Da ich selbst keinen ergänzenden ALG-2 Antrag stellen kann,könnte meine Freundin diesen stellen(mit ihrem Einkommen) ,damit sie meine KV-Beiträge leisten könnte?...
Es ist alles ziemlich verworren für mich...
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Ich lese gerade, Du hast eine Sperre bekommen?
Da bekommt Ihr dann nichts mehr vom Amt, bis die Sperre ausgelaufen ist.
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hi

Sorry aber warum hast Du den keinen 1 Euro Job gemacht ??
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bei einer Sanktion kann höchstens 30 % gekürzt werden. Ich lese das es wegen einer fehelnden Mitwirkungspflicht nach §§ 60, 66 SGB I alles gestrichen wurde, Richtig ?

Aber auch dann wäre der Bescheid wegen eines Ermessensfehlers Rechtswidrig.

ich habe noch nie einen Hunderprozentige Sperre Bescheid gesehen, der allen Anforderungen an eine anständige Ermessenerwägung gerecht wurde, oder doch :shock:

Also WIderspruch einlegen und zum Sozialgericht (Rechtsantragsstelle) und Eilverfahren bitten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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