Seite 1 von 1

Bitte um Hilfe: Größere Wohnung bei Schwangerschaft?

Verfasst: 02.09.2008 16:22
von Jana87
Hallo,
habe eine wichtige Frage, was meine Schwangerschaft betrifft.
Ich bin im 6. Monat schwanger und wohne in einer 2 ZKB Wohnung,
die sich im Obergeschoss befindet und zu klein wird,
wenn die Kleine da ist.

Meine Frage ist nun:
Ob es richtig ist, dass mir ab 8. Monat eine größere Wohnung zusteht?
Und wieviel qm Wohnfläche mir zustehen?
Wieviel übernimmt das Amt?

Bitte um Hilfe, danke im Voraus.

Liebe Grüße Jana

Verfasst: 03.09.2008 11:00
von DjTermi
Diese Frage hatte ich Dir bereits Hier beantwortet..

Nicht ab dem 8 MONAT sondern ab der 8 Schwangerschaftsmonat

Schwangerschaft und größere Wohnung? Wieviel qm?

Verfasst: 03.09.2008 20:13
von Jana87
Hallo DJ Termi,

meine frage war noch, wieviel qm mir zustehen?
Da ich eine echt praktisch schöne Whg in Aussicht habe,
aber nicht weiß ob sie mir zusteht.

Hoffe du kannst mir da weiterhelfen.

ich

Verfasst: 03.09.2008 20:42
von babydoll123456
wieviel qm hat den deine whg jetzt!

mutter und kind reichen eine 2 zimmer whg ! Habe ich damals auch nur bekommen!!

Verfasst: 03.09.2008 22:28
von DjTermi
Wo wohnst Du denn ?

Größere Wohnung bei Schwangerschaft?

Verfasst: 04.09.2008 14:48
von Jana87
Hallo,

nein das Mutter und Kind nur eine 2 Zimmer Whg zustehen, ist nicht ganz richtig.
Ich weiß, dass mir 3 ZKB zustehen, genau wie bei meiner Freundin auch und das hat mir ja auch das Amt so gesagt, nur nicht, wieviel qm genau und da mein Bearbeiter dafür im Urlaub ist, wollte ich hier mal nach fragen.

Leider kann mir hier wohl auch keiner weiterhelfen.
Trotzdem Danke.

Verfasst: 04.09.2008 17:14
von rme
dir und deinem Kind stehen eine bestimmte Quadratmeterzahl an Wohnfläche zu, das ist von Kommune zu Kommune anders, deshalb fragte Dj Termi Dich ja auch nach der Region.
Ein Anrecht auf eine 3 Zimmerwohnung hast du bestimmt nicht.

Schwangerschaft und größere Wohnung?

Verfasst: 04.09.2008 20:53
von Jana87
Hallo,

habe heute bei der Arge angerufen und mich informiert, ein Recht auf eine 3 ZKB Whg habe ich, es muss nur auch die Miete stimmen.

Danke euch dennoch für eure Hilfe.

Verfasst: 04.09.2008 21:15
von rme
Hallo Jana87

lass Dir das schriftlich geben, aus dem Schreiben muss auch die qm hervorgehen. Die Arge zahlt dir nämlich nur den vorgegebenen Satz an Miete, was darüber liegt musst du dann aus eigener Tasche bezahlen.

Mal ein kleines Beispiel!
Du kannst eine 3 Zimmer Whg auf 60qm bekommen, oder eben auch auf 90qm. Die 90qm wird dir die Arge nur anteilsmässig bezahlen, den Rest musst du dann von deinem Regelsatz abzwacken :-(

Grundsätzlich gilt, alles immer schriftlich vereinbaren und sich nicht auf mündliche Absprachen verlassen.

Schwangerschaft und größere Wohnung???

Verfasst: 06.09.2008 18:30
von Jana87
Hallo rme,

danke für deine Antwort.
Ja das sagte der von der Arge mir auch so, obwohl er nicht wirklich freundlich ist und überall versucht, alles zu verbauen und ab zulehnen.
Deshalb fragte ich hier nach, was mir an qm genau zusteht.
Denn er sagt mir nicht wirklich was mir zusteht, nur, dass es eben eine günstige Wohnung sein muss.
Da meine jetzige 47qm hat und 280 WM kostet, denke ich,
er wird mir die neue Whg die ich gern haben möchte, wieder ablehnen.
Da diese 336 € kalt kostet + 40€ NK.

Kann ich nicht in einem § genau nach vollziehen, was mir zusteht???

Grüße Jana

Verfasst: 06.09.2008 18:40
von DjTermi
Wenn Du mal auch Fragen beantworten würdest und nicht immer andere oder gleich stellen würdest, würde man dir auch Helfen können ....

Schwangerschaft und größere Wohnung?

Verfasst: 06.09.2008 19:29
von Jana87
Antworte doch auf die Fragen

Verfasst: 06.09.2008 21:17
von D_C
Hallo Jana,

von Ort zu Ort ist das mit der Größe, bzw mit dem Mietpreis unterschiedlich. Daher solltest du zuerst die Frage beantworten, wo du wohnst, dann kann man dir auch weiterhelfen.
Eine Dreizimmerwohnung steht einer allein erziehenden Mutter mit einem Kind nicht automatisch zu, wer immer dir das erzählt hat. das möcht ich erstmal sehen. Zwei Personen, zwei Zimmer, 60 qm, das ist Wohngeldniveau und ich denke die Größen bei ALg2 richten sich ansatzweise danach (Ansatzweise, weil teilweise sogar nur noch geringere Mieten anerkannt werden)

Wenn du ne 4Zimmerwohnung findest zum Preis die du für 2 Zimmer ausgeben darfst, dann darfste auch die nehmen.

Gruß, DC

Schwangerschaft und größere Wohnung?

Verfasst: 06.09.2008 23:19
von Jana87
Hallo,

ja das hat mein Sachbearbeiter mir auch gesagt,
es geht ihm nicht um die Größe, es muss mit der Miete passen.
Finde ich eine Whg die mit der Miete wie bisher über einstimmt,
bekomme ich auch die bewilligt.

Ich wohne in Hessen, um darauf zurück zukommen.

Lg Jana

Verfasst: 06.09.2008 23:41
von DjTermi
Ohje ohje... D_C hat doch genau gesagt was ich bzw. wir wissen müssen, den ORT nicht das Bundesland...
Solangsam werde ich zu alt für das alles :lol: :lol:

Schwangerschaft und größere Wohnung?

Verfasst: 07.09.2008 01:23
von Jana87
Hallo,

ich wohne in Immenhausen.
Sitz der Arge ist Hofgeismar.