Kontoauszug Frage

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Powerreptile
Beiträge: 110
Registriert: 02.01.2007 22:11

Kontoauszug Frage

Beitrag von Powerreptile »

Hallo

Hab da mal eine Frage.Ich muss jetzt ja einen Weiterzahlungsantrag stellen bei dem ja aktuelle Kontoauszüge verlangt werden.Ich hab jetzt aber mein Händy und meine alte CPU mit Motherboard verkauft was natürlich mit auf dem Auszügen steht.Kann ich das ausstreichen.Ist ja nur eine einmalige Zahlung.Hab beides auch nur Verkauft weil meine Waschmaschine hinüber ist und ich eine neue brauch.

MFG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Powerreptile
Der Verkauf von Dingen aus Deinem Besitz stellt lediglich eine Vermögensumwandlung dar und es wäre gut wenn es über den Verkauf einen Beleg gibt aus dem hervorgeht was verkauft wurde. (Vermerk des Zahlenden auf dem Kontoauszug genügt) Vielleicht ging der Kauf der Waschmaschine ja über das gleiche Konto, dann dürfte es keine Probleme geben.
Die Idee mit „Ist ja nur eine einmalige Zahlung“ ist insofern schlecht anwendbar als solche Zahlungen die 50 € Grenze pro Jahr nicht überschreiten dürfen und sich auf Zuwendungen anderer beziehen, nicht eigenes in umgewandelter Form.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Powerreptile
Beiträge: 110
Registriert: 02.01.2007 22:11

Beitrag von Powerreptile »

Auf dem Konto ausdruck kann man sehen was verkauft wurde.Die Waschmaschine ist noch nicht gekauft,Handy und die PC Teile haben nicht soviel eingebracht.Eine Quittung für den Verkauf hab ich nicht da beides im Internet verkauft wurde in einem Forum.

MFG
Powerreptile
Beiträge: 110
Registriert: 02.01.2007 22:11

Beitrag von Powerreptile »

Also kann ich die so abgeben ohne was auszustreichen.
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Erfahrungsgemäss erweckt ein unkenntlichmachen von Auszugdaten nur Misstrauen seitens des SB. Wieso werden, wenn doch alles i.O. ist, Auszugdaten geschwärzt? Weil es das Amt nichts angeht? Nur schwer zu glauben! Die SB sind angewiesen auf "Teufel komm ´raus" sozialbetrüger aufzudecken und gehen von daher jedem Verdachtsmoment nach.
Und bei einem unkenntlichmachen von Kontobewegungen, liegt ein Verdachtsmoment vor!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Powerreptile
Beiträge: 110
Registriert: 02.01.2007 22:11

Beitrag von Powerreptile »

Ich hab sie jetzt so abgeben wie sie sind wenn fragen sind sollen die mich kontaktieren.
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