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Eine frage,vermögensgrenze?

Verfasst: 01.09.2008 17:23
von sahnebrauni
Hallo zusammen,
hätte eine frage,da ich vergangene 3 monate vollzeit gearbeitet und sehr gut verdient habe,hat sich bei mir auf dem konto kleines ersparnis gesamelt,1300 sparkonto und 2000 girokonto,also insgesamt 3300€.
Ich bin alleinerziehend,habe ein 4 jährigen sohn.
Wird mir das geld von arge angerechnet,falls die kontoauszuge verlangen?
Muss noch dazu sagen das ich in dem monaten kein geld bekommen habe,weil natürlich zu viel verdient.
Jetzt bekomme ich noch 380 euro von Arge weil ich teilzeit arbeite und nur 700 verdiene.
Danke an alle

Verfasst: 01.09.2008 19:33
von DjTermi
Hallo,

für Vermögen jeder Art gilt ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr..

Gruß

Verfasst: 03.09.2008 15:47
von sahnebrauni
Hi,
danke dir für dieantwort,
aber was ich nicht verstehe,wenn ich 28 bin darf ich also bis 4200 haben.Darf mein kind auch was haben?
Und ist das egal ob ich das geld während alg2 bezug gespart habe oder vorherer hatte.
Wie gesagt habe dazwischen 3 monate voll gearbeitet und gespart.

Verfasst: 03.09.2008 22:32
von DjTermi
Hallo,
hier mal alle Daten auf ein Blick...

*Grundfreibetrag für Erwachsene in Höhe von Lebensalter x 150 € (min 3100 € und max 9750 € ) für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II)

*Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II)

*Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 € für jede Person der Bedarfsgemeinschaft(§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)

*Altersvorsorge mit Verwertungsausschluss in Höhe von Lebensalter x 250 € für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II)

*Riester-Renten ohne Obergrenze § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)