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Kinderzuschlag???

Verfasst: 31.08.2008 08:45
von Poldie1974
Hallo! Habe mal wieder eine Frage... Ich beziehe seit 7 Monaten ALG2 als Zuschuß zu meinem Gehalt. Habe Anspruch, da ich Geringverdiener bin. Nun kahm vor einigen Tagen ein Bescheid, das die uns das Geld um fast 200€ kürzen, weil wir zuviel Miete zahlen. Jetzt wollte ich ausrechnen, ob wir Anspruch auf Kinderzuschlag haben, bzw. ob sich das mehr wäre, aber laut dem Rechner im Web verdiene ich gut 1000€ zu wenig - Kann das denn wohl sein? Wenn ich so viel verdienen würde, bräuchte ich kein Geld vom Staat!!! :shock:

Hier ein paar Eckdaten : Bruttogehalt ca 1600€ - Miete 600€ - 2 Kinder (4 + 1) - verheiratet

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.... :?

Verfasst: 31.08.2008 10:34
von D_C
Hi Poldie,

soweit mir bekannt ist, bekommt man nur dann Kindergeldzuschlag, wenn das eigene Einkommen + Wohngeld + Kindergeldzuschlag ausreichen würde, um den Bedarf zu decken. Würde das zusammen immer noch nicht ausreichen und man müsste ergänzend Alg2 beantragen, bekommt man auch keinen Kindergeldzuschlag und/oder Wohngeld.

Gruß, DC

Verfasst: 07.09.2008 13:16
von Poldie1974
Das wurde mir schon gesagt. Ich verstehe nur nicht, was ich in die rechner eingeben muß. Da kann doch was nicht stimmen.....

Verfasst: 07.09.2008 18:11
von S.A.
Hallo
Soweit ich weiß, bekommt man gar kein Kinderzuschlag, wenn man ALGII bekommt. Auch nicht, wenn man es nur unterstützend bekommt. Kinderzuschlag bekommt nur, wer weder Harzt4 noch ALGII bekommt.
Von daher bringt dir auch der Rechner nichts..

Verfasst: 11.09.2008 09:56
von nonsens
Kinderzuschlag würde Dir nicht zustehen, wenn der Rechner nicht lügt. Du hast zuwenig berücksichtigendes Einkommen.

Hier wäre der ANtrag auf Wohngeld Deine rettung, weil es finanziell für Euch dann besser aussieht.

Also los los und Wohngeld beantragen. Ist unterm Strich dann evtl mehr als HartzIV Zuschuss.

Verfasst: 07.10.2008 14:57
von Poldie1974
Danke!!! Der Tip war gut! Nun muß mein Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Muß beim Wohngeld mein steuerfreies Kilometergeld beim Bruttolohn mit angegeben werden, das ich bekomme, weil ich meinen Privat PKW für die Arbeit nutze????

Verfasst: 07.10.2008 19:23
von Melinde
Hallo Poldie1974
Schau mal hier welche Belastungen Du angeben kannst.
Zum Kinderzuschlag schau mal hier.
Nicht in allen Fällen steht man langfristig gesehen besser wenn durch Wohngeld und Kinderzuschlag keinerlei SGB II Leistungen mehr bezogen werden.
GEZ-Befreiung, verbilligtes Mittagessen in Kita und Schule, Kosten für Klassenfahrt usw. Nebenkostennachzahlungen kriegt man auch nicht vom Wohnungsamt oder der Kindergeldkasse.
Gruss

Kinderzuschlag

Verfasst: 10.10.2008 11:30
von baerchen124
Halli Hallo
Ich habe mal die antwort von Melinde rein kopiert und muß mich nun mal einklinken.
Wir 2 Erw. 3 Kids kommen aus Hamburg. Menne Arbeitet bekommen ergänzend Hartz4 bewilligt bis ende Februar 09.
Nun bekommen Wir einen Brief von der Agre das diese die Zahlungen komplett zum 01.11.2008 Einstellt,da Wir Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen müßen.
Wenn Ich mir aber den link aus Melindas Antwort durchlese ,verstehe Ich das so das Wir nicht verpflichtet bzw. gezwungen werden können? Wir hätten das recht zu wählen,zwischen dem einen und dem anderen?Oder habe Ich das nun falsch verstanden.
Wenn dem so ist dann darf die Arge doch garnicht einfach so von Heute auf morgen Einstellen oder? Vorallem ist es ein Unding sicher kann man die Anträge alle stellen,aber die werden doch nie im Leben bis zum 01.11 durchsein ,was mache Ich dann?Fehlt mir erst einmal der Rest zum Leben bis die anderen Bewilligen?
Ich weiß es ist sehr Durcheinander ,aber das bin Ich auch.
Vielen dank im vorraus fr Hilfreiche Antworten.
Lg Birgit aus Hamburg
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Hallo Poldie1974
Schau mal hier welche Belastungen Du angeben kannst.
Zum Kinderzuschlag schau mal hier .
Nicht in allen Fällen steht man langfristig gesehen besser wenn durch Wohngeld und Kinderzuschlag keinerlei SGB II Leistungen mehr bezogen werden.
GEZ-Befreiung, verbilligtes Mittagessen in Kita und Schule, Kosten für Klassenfahrt usw. Nebenkostennachzahlungen kriegt man auch nicht vom Wohnungsamt oder der Kindergeldkasse.
Gruss

Verfasst: 10.10.2008 12:01
von Melinde
Hallo
Schau mal nach Bochum :)

"...Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld. Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen...."

Der Antrag auf Wohngeld sowie der auf Kinderzuschlag haben eine Bearbeitungszeit (erfahrungsgemäss dauert es oft eeeeeeeeeeewig).

Nimm am besten jemanden mit wenn Du Dich gegen Zahlungseinstellung wehrst.
Hamburg hat Hier ARGE-Begleitungen
oder hier mal schauen
Gruss

kinderzuschlag

Verfasst: 10.10.2008 12:24
von baerchen124
Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld

genau so sehe Ich das in unserem Fall. Weil wie schon gesagt die Arge hat zum 01.11.2008 alle Leistungen eingestellt.
Ok dann werde Ich mal sehen was Ich erreiche, Ich halte euch auf dem laufenden.
Vielen dank.
Lg aus Hamburg

Kinderzuschlag

Verfasst: 15.10.2008 19:13
von Papa26
Hallo ich muß über das thema Kinderzuschlag auch mal ne Frage los werden.
Ich gehe arbeiten meine Freundinn ist mit zwei Kindern(3Jahre+6Mon.) zu Hause und heute ist ein Brief gekommen wir müssen Kinderzuschlag beantragen.
Wie sieht es mit der Versicherung aus von Kindern und Freundinn? wer zahlt zb. die Krankenversicherung?
und was darf alles an einkommen angerechnet werden?
bei Hartz4 musste ich jeden Monat meinen Lohnzettel faxen, danach haben sie gezahlt. ist das auch bei kinderzuschlag so?
oder hätte ich da mal ne weile Ruhe?
Wohngeld stand uns vor hartz4 nicht zu warum sollte es jetzt mit kinderzuschlag anders sein?

die wollen doch bloß das die statistik sich verändert?

für hilfreiche antworten wäre ich dankbar.