Musste eltern anzeigen wegen Unterhlat! Wie gehts weiter?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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A.D.
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Musste eltern anzeigen wegen Unterhlat! Wie gehts weiter?

Beitrag von A.D. »

Guten morgen es sieht so aus bei mir:

meine eltern wollten mir Unterhlat zahlen, aber naja das ARGe war damit nciht einverstanden weil es zu wenig war und ich musste sie nun anklagen, möchte dies zwar nicht gerne, aber wenn es sein muss.

Nun zu meiner Frage:

Ich bekomme ja harz4 und Kindergled, also wird ja abgezogen, zusammen ja nur 352...der regelsatz und dazu halt die wohnungskosten wo ich noch 35 € zuzahlen muss.

was ist wenn meine eltern einen unterhlatssatz von zb.150 pro kopf zahlen müssen, zusammen also dann 300 und dazu würde ja das kindergeld noch kommen, dann wäre ich bei 450€.

was zahlt mir dann die ARGE? ziehen die mir vom Unterhlat soviel ab das ich einen regelsatz hätte oder lassen die mir mein geld und zahlen mir die wohnung weiterhin alles bis auf die 35 €...

Vielen Dank...ich hoffe es ist nciht zu schlecht zu verstehen..
A.D.
Beiträge: 10
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Beitrag von A.D. »

Bitte es ist wichtig....
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Vielleicht geht es ja auch ohne Klage und die eltern zahlen den vorgeschriebenen Unterhalt.
Unterhalt und alle anderen Einnahmen werden ( nach Bereinigung) angerechnet, ARGE zahlt die Differenz des Bedarfs.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mama11
Beiträge: 8
Registriert: 27.10.2007 10:57

Beitrag von Mama11 »

Hallo,
bekomme auch Unterhalt für meinen Großen, daß wird voll angerechnet. Nur wenn Du selber Geld verdienst hast Du deine Freibeträge( durch selbstständiges Arbeiten) , so jedenfalls ist es bei uns. Sollte dein Bedarf mit Kindergeld und Unterhalt gedeckt sein (Regelsatz), wirst Du nur deine Miete und so bezahlt bekommen. Deswegen ist das Amt nicht zufrieden mit der Höhe der Zahlung deiner Eltern. Bei uns ist es nämlich so, das mein Sohn aus der BG raus ist, da er aber mehr zum Leben hat (Kindergeld plus Unterhalt), wie Ihm zusteht, wird sein Überhang auf uns verteilt (ca.100,00 Euro). Finde ich persönlich nicht gerecht, da ich lange auf Unterhalt warten mußte und Sie uns bis letztes Jahr auch die zurückliegenden Unterhaltszahlungen angerechnet haben. Obwohl ich nichts vom Amt bekommen hatte.
Warte aber mal ab, was die Experten dazu sagen.
Gruß
A.D.
Beiträge: 10
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Beitrag von A.D. »

ja aber wie ist es wenn man mir halt den gesetzlichen unterhalt zahlt, der ist bei meinen eltern bei 127€ pro kopf, das sind ja zusammen 254 und dazu kommt ja noch das kindergeld 154 das wären dann zusammen 408 € an geld für mich...also 50€ mehr als der regelsatz bei hartz..

ziehen die mir dann die 50 € ab? oder darf ich sie behalten und sie geben mir weiterhin das geld für die wohnung? die meite beträgt 411,95€ und die zahlen mir ja nur 377,07 ich muss 34,88 selber targen...

mir geht es nur darum, ob sie das was mehr ist als der regelsatz abziehen oder darf ich das geld behalten und die zahlen weiterhin 377,07€ für die wohnung?

Vielen lieben dank....
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