Doofe frage : Wann kommt Geld ??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
Doofe frage : Wann kommt Geld ??
Also ich weiß das diese frage hier oft vertreten ist aber Mo. ist der erste kommt das Geld schon Freitag ???
Mir geht es darum weil mein Sohn Die. eingeschult wird und ich sonst montag erst in die läden komme
Außerdem wollten wir am WE nochmal alle in den Wildpark so als Abschluss der Ferien!
Wäre froh wenn mir jemand die frage beantworten kann
Mir geht es darum weil mein Sohn Die. eingeschult wird und ich sonst montag erst in die läden komme
Außerdem wollten wir am WE nochmal alle in den Wildpark so als Abschluss der Ferien!
Wäre froh wenn mir jemand die frage beantworten kann
Hi,
Wie oft wir diese schon hier beantwortet haben
Dein Geld hat am letzten Werktag auf deinem Konto zu sein. Da am sonntag der 31 ist, muss das Geld am Freitag den 29. auf deine Konto sein. Nur so kann es dir am 1. eines Monats zur Verfügung stehen.
Gruß
Wie oft wir diese schon hier beantwortet haben
Dein Geld hat am letzten Werktag auf deinem Konto zu sein. Da am sonntag der 31 ist, muss das Geld am Freitag den 29. auf deine Konto sein. Nur so kann es dir am 1. eines Monats zur Verfügung stehen.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
ich
ja unser geld war gestern da und wir sind heute alle fertig!!
wildpark macht müde! gg
wildpark macht müde! gg
Wie rufst du denn deinen Kontostand ab?
Wenn du das online machst, dann siehst du den Geldeingang oft erst einen Tag später, das selbe gilt für Kontoauszüge. Wenn man den Kontostand am Automaten abruft, sieht man Geldeingänge sofort.
Sollte Montag nichts drauf sein, wie ayumi gesagt hat, anrufen oder gleich vorbei gehen.
Gruß,DC
Wenn du das online machst, dann siehst du den Geldeingang oft erst einen Tag später, das selbe gilt für Kontoauszüge. Wenn man den Kontostand am Automaten abruft, sieht man Geldeingänge sofort.
Sollte Montag nichts drauf sein, wie ayumi gesagt hat, anrufen oder gleich vorbei gehen.
Gruß,DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
am freitag war ich 3 mal schauen, samstag warns 4 mal, und heute schon das zweite mal am automaten... (ca. 1km) ...
nich das ick nich sportl genug wär, aber langsam wirds nervig
ich wurde vor einer woche T2 gemustert, aber muss noch die woche zur eignungsuntersuchung -> ich gehe jetzt mal nich davon aus das die das deswegen gesperrt haben, denn wie soll ich denn bitteschoen bis oktober leben?
nich das ick nich sportl genug wär, aber langsam wirds nervig
ich wurde vor einer woche T2 gemustert, aber muss noch die woche zur eignungsuntersuchung -> ich gehe jetzt mal nich davon aus das die das deswegen gesperrt haben, denn wie soll ich denn bitteschoen bis oktober leben?
Wenn du über keinerlei finanzielle Mittel verfügst, stellst du formlos einen Antrag auf angemessenen Vorschuss..
Schreib es am besten so...
Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I
Bedarfsgemeinschaftsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am…… meine Folgeantrag( oder was für dich besser ist ) für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).
Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.
Mit freundlichen Grüßen
PERSÖNLICH ABGEBEN !!
Schreib es am besten so...
Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I
Bedarfsgemeinschaftsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am…… meine Folgeantrag( oder was für dich besser ist ) für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).
Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.
Mit freundlichen Grüßen
PERSÖNLICH ABGEBEN !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.