Pflegegeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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S.A.
Beiträge: 7
Registriert: 11.08.2008 10:02

Pflegegeld

Beitrag von S.A. »

Hallo
Ich habe eine Frage die mich nicht selbst betrifft.
Meine Schwester hat grade ziwmliche Schwierigkeiten mit ihrem Sachbearbeiter der Arge. Ihr Mann arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient man mehr mal weniger. Sie haben 4 Kinder. Im letzten Monat hat ihr Mann durch Urlaub und weniger Stunden eben so wenig verdient, dass sie noch etwas von der Arge zubekommen müssen. Der Sacharbeiter stellt sich aber ziemlich quer. Wollte sämtliche UNterlagen neu eingereicht haben usw. obwohl alles noch vorliegt. Jetzt wo alle UNterlagen nochmal da sind, macht er Ärger wegen Pflegegeld. Sie bekommen für ihren jüngsten Sohn Pflegegeld. Er war ein Frühchen, hat eine Liipen-Kiefer-Gaumen-Spalte, durch eine Infektion hat er einen Kurzdarm und und und.. Sie macht eben alles selbst, hat viele Wege und dementsprechend eine Pflegestufe und Pflegegeld zugesprochen bekommen.
Dies will der Sachbearbeiter jetzt aber anrechen!!! Das darf er doch gar nicht, oder seh ich das falsch? Er will auch Unterlagen über die Pflegestufe, wo die Krankenkasse meint, es gäbe solche Extraaufstellungen gar nicht.
Was kann man da tun? Es scheint, als wäre das alles reine Schikane.. Am besten gleich zur öffnetlichen Rechtsauskunft???
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo S.A.
Wenn dieser Sachbearbeiter schon nicht weiss das lt. SGB XI § 13 (5)
„Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen, und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt.“
dieses Pflegegeld nicht angerechnet werden darf ist der Besuch der öff. Rechtauskunft sehr angeraten.
So wie der sich bei dem wechselnden Einkommen schon anstellt ist zu befürchten der macht noch mehr Mist zum Nachteil Deiner Schwester.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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