Hallo Miteinander !
Ich beziehe mit meinem Freund und 2 Kindern ergänzend Hartz4 , da das Gehalt meines Freundes nicht ausreicht.
Jetzt ist meine Oma verstorben und hinterläßt mir ca. 20.000 Euro Erbe (meine Mutter ist verstorben, daher bekomm ich das).
Frage nun,
Wird jetzt das ganze Geld als Einkommen angerechnet oder habe ich Freibeträge, die ich absetzen kann und der Rest wird verrechnet.
Wie funktioniert das Ganze jetzt.
Ich würde das gern wissen, da ich in den nächsten Tagen zur Arge muss, und daher die Infos brauche.
Vielen Dank im voraus.
Bärbel
ergänzend Hartz4 & Erbe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Stimmt die Info ?
Guten morgen,
ich habe irgendwo folgendes gelesen:
Eine Erbschaft die während eines Leistungsbezuges anfällt wird im Sinne des § 11 SGB II als Einkommen angesehen.
Einmalige Einnahmen sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen.
Die Anrechnung der einmaligen Einnahmen soll auch bei erheblichen Beträgen einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Der nichtverbrauchte Anteil der einmaligen Einnahme ist nach Ablauf der zwölf Monaten dann im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen.
Bei wäre mir das dann ja so, das ich für ein Jahr nichts bekomme würde(was ja vertändlich ist) und auch meine KK selber zahlen müßte.
1. Frage stimmt das ?
2.Wenn ja gelten dann die Freibeträge für die gesamte BG (Ich, meine 2 Kinder & Lebensgefährte)
3. Wie hoch sind dann die Freibeträge ?
4.Freibeträge + 750 Euro pro Person ?
Grüße
Nachteule
ich habe irgendwo folgendes gelesen:
Eine Erbschaft die während eines Leistungsbezuges anfällt wird im Sinne des § 11 SGB II als Einkommen angesehen.
Einmalige Einnahmen sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen.
Die Anrechnung der einmaligen Einnahmen soll auch bei erheblichen Beträgen einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Der nichtverbrauchte Anteil der einmaligen Einnahme ist nach Ablauf der zwölf Monaten dann im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen.
Bei wäre mir das dann ja so, das ich für ein Jahr nichts bekomme würde(was ja vertändlich ist) und auch meine KK selber zahlen müßte.
1. Frage stimmt das ?
2.Wenn ja gelten dann die Freibeträge für die gesamte BG (Ich, meine 2 Kinder & Lebensgefährte)
3. Wie hoch sind dann die Freibeträge ?
4.Freibeträge + 750 Euro pro Person ?
Grüße
Nachteule