Auszug von arbeitsloser Freundin in eigene Wohnung
Verfasst: 26.08.2008 10:36
Hallo!
Habe mal eine Frage:
Meine Freundin ist arbeitslos, bekommt kein Hartz 4. Ich berufstätig. Wir wohnen zusammen in einer Mietwohnung.
Sie möchte nun eine eigene Wohnung beantragen, da es für uns nicht mehr möglich ist, gemeinsam unter einem Dach zu leben.
Nun die Frage:
Wie ist das vom Sozialamt geregelt: Wie oft darf sie mich besuchen bzw dürfte sie bei mir übernachten, ohne daß es vom Sozialamt als "bei mir wohnen" ausgelegt wird.
Wie gesagt wir können aus privaten Gründen nicht mehr unter einem Dach wohnen, trennen uns aber auch nicht.
Sie soll nur IHR eigenes Reich haben und ich MEINES. Sollten wir weiterhin zusammen wohnen würde es nämlich wohl bald zur Trennung kommen.
Ich bitte euch sehr mir zu helfen!!! Es ist mir sehr wichtig!
Ich möchte das Sozialamt nicht hintergehen!
Danke und viele Grüße
Stefan
Habe mal eine Frage:
Meine Freundin ist arbeitslos, bekommt kein Hartz 4. Ich berufstätig. Wir wohnen zusammen in einer Mietwohnung.
Sie möchte nun eine eigene Wohnung beantragen, da es für uns nicht mehr möglich ist, gemeinsam unter einem Dach zu leben.
Nun die Frage:
Wie ist das vom Sozialamt geregelt: Wie oft darf sie mich besuchen bzw dürfte sie bei mir übernachten, ohne daß es vom Sozialamt als "bei mir wohnen" ausgelegt wird.
Wie gesagt wir können aus privaten Gründen nicht mehr unter einem Dach wohnen, trennen uns aber auch nicht.
Sie soll nur IHR eigenes Reich haben und ich MEINES. Sollten wir weiterhin zusammen wohnen würde es nämlich wohl bald zur Trennung kommen.
Ich bitte euch sehr mir zu helfen!!! Es ist mir sehr wichtig!
Ich möchte das Sozialamt nicht hintergehen!
Danke und viele Grüße
Stefan