SOS - Betriebskostenabrechnung
Verfasst: 22.08.2008 21:58
Hallo und Guten abend an Alle hier im Forum,
da auch ich Problem habe, hoffe ich, dass sich jemand in der von mir geschilderten Problematik auskennt, bzw. selbst von dieser betroffen ist oder es in der Vergangenheit war. In der Hoffnung, dass ich hier gut beraten werde und gute Tipps erhalte die mir auch wirklich weiterhelfen, möchte dann nachstehend nein Problem schildern.
Ich bin, wie viele andere hier auch, ALG 2 Empfänger und stehe im Insolvenzverfahren. Das als Anmerkung.
Vor einigen Tagen habe ich meine Betriebskostenabrechnung erhalten. Aus dieser geht hervor, dass ich durch meinen Vermieter, eine beträchtliche Summe an Guthaben zurückerstattet bekommen werde. Was sich natürlich auch auf die weitere Mietzahlung auswirkt.
Da ich jedoch ALG 2 Empfänger bin, habe ich gegenüber dem Job-Center natürlich die Verpflichtung, dieses Guthaben an das Job-Center abzuführen, - was mir bedingt einleuchtet. Nach Rücksprache mit dem Job-Center, erhielt ich die Auskunft, dass man mir aus dieser Gutschrift 30% anzurechnetes Einkommen bemißt. Das ist die eine Sache, - die zweite Sache ist, dass ich gegenüber meinen Insolvenzverwalter ebenfalls verpflichtet bin, dass Guthaben für die Schuldentilgung anzuzeigen und dann abführe um mit diesen Guthaben, die Gläubiger bedienen zu können.
Da ich aber nicht beide, also Job-Center und Insovenzverwalter bedienen kann, stellt sich für mich die Frage, wer hat den gesetzlichen Anspruch? Ich stehe dem Problem hilflos gegenüber und befürchte für mich schlimme Zeiten, weil ich denke, dass sich die Katze selbst in den Schwanz beisst. Von daher, bitte ich um Rat, wie ich mich verhalten soll oder was ich jetzt und sofort tun muss, damit ich nicht in ein finanzielles Loch falle? Ist es überhaupt gestattet von einen ALG 2 Empfänger welcher ein Insolvenzverfahren zu laufen hat, dieses Guthaben abzuverlangen, bzw. ihn dadurch nötigt, weitere Schulden zu machen, die zur Folge haben, dass das Insonlvenzverfahren, bei Bekanntwerden von Schulden und Ratenzahlungen, durch den Insolvenzverwalter gekündigt oder abgebrochen werden kann. Ich glaube, dass kann doch nicht im Sinne unserer Rechtssprechung sein. Man stopft dadurch das eine Loch und an einer anderen Stelle lässt man ein neues Loch entstehen.
Ich hoffe, ich habe mein Problem so einigermaßen herübergebracht und hoff nun auf eure Hilfe und eventuelle Unterstüzung.
Mfg.
et_2008
da auch ich Problem habe, hoffe ich, dass sich jemand in der von mir geschilderten Problematik auskennt, bzw. selbst von dieser betroffen ist oder es in der Vergangenheit war. In der Hoffnung, dass ich hier gut beraten werde und gute Tipps erhalte die mir auch wirklich weiterhelfen, möchte dann nachstehend nein Problem schildern.
Ich bin, wie viele andere hier auch, ALG 2 Empfänger und stehe im Insolvenzverfahren. Das als Anmerkung.
Vor einigen Tagen habe ich meine Betriebskostenabrechnung erhalten. Aus dieser geht hervor, dass ich durch meinen Vermieter, eine beträchtliche Summe an Guthaben zurückerstattet bekommen werde. Was sich natürlich auch auf die weitere Mietzahlung auswirkt.
Da ich jedoch ALG 2 Empfänger bin, habe ich gegenüber dem Job-Center natürlich die Verpflichtung, dieses Guthaben an das Job-Center abzuführen, - was mir bedingt einleuchtet. Nach Rücksprache mit dem Job-Center, erhielt ich die Auskunft, dass man mir aus dieser Gutschrift 30% anzurechnetes Einkommen bemißt. Das ist die eine Sache, - die zweite Sache ist, dass ich gegenüber meinen Insolvenzverwalter ebenfalls verpflichtet bin, dass Guthaben für die Schuldentilgung anzuzeigen und dann abführe um mit diesen Guthaben, die Gläubiger bedienen zu können.
Da ich aber nicht beide, also Job-Center und Insovenzverwalter bedienen kann, stellt sich für mich die Frage, wer hat den gesetzlichen Anspruch? Ich stehe dem Problem hilflos gegenüber und befürchte für mich schlimme Zeiten, weil ich denke, dass sich die Katze selbst in den Schwanz beisst. Von daher, bitte ich um Rat, wie ich mich verhalten soll oder was ich jetzt und sofort tun muss, damit ich nicht in ein finanzielles Loch falle? Ist es überhaupt gestattet von einen ALG 2 Empfänger welcher ein Insolvenzverfahren zu laufen hat, dieses Guthaben abzuverlangen, bzw. ihn dadurch nötigt, weitere Schulden zu machen, die zur Folge haben, dass das Insonlvenzverfahren, bei Bekanntwerden von Schulden und Ratenzahlungen, durch den Insolvenzverwalter gekündigt oder abgebrochen werden kann. Ich glaube, dass kann doch nicht im Sinne unserer Rechtssprechung sein. Man stopft dadurch das eine Loch und an einer anderen Stelle lässt man ein neues Loch entstehen.
Ich hoffe, ich habe mein Problem so einigermaßen herübergebracht und hoff nun auf eure Hilfe und eventuelle Unterstüzung.
Mfg.
et_2008