SOS - Betriebskostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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et_2008
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SOS - Betriebskostenabrechnung

Beitrag von et_2008 »

Hallo und Guten abend an Alle hier im Forum,

da auch ich Problem habe, hoffe ich, dass sich jemand in der von mir geschilderten Problematik auskennt, bzw. selbst von dieser betroffen ist oder es in der Vergangenheit war. In der Hoffnung, dass ich hier gut beraten werde und gute Tipps erhalte die mir auch wirklich weiterhelfen, möchte dann nachstehend nein Problem schildern.

Ich bin, wie viele andere hier auch, ALG 2 Empfänger und stehe im Insolvenzverfahren. Das als Anmerkung.

Vor einigen Tagen habe ich meine Betriebskostenabrechnung erhalten. Aus dieser geht hervor, dass ich durch meinen Vermieter, eine beträchtliche Summe an Guthaben zurückerstattet bekommen werde. Was sich natürlich auch auf die weitere Mietzahlung auswirkt.

Da ich jedoch ALG 2 Empfänger bin, habe ich gegenüber dem Job-Center natürlich die Verpflichtung, dieses Guthaben an das Job-Center abzuführen, - was mir bedingt einleuchtet. Nach Rücksprache mit dem Job-Center, erhielt ich die Auskunft, dass man mir aus dieser Gutschrift 30% anzurechnetes Einkommen bemißt. Das ist die eine Sache, - die zweite Sache ist, dass ich gegenüber meinen Insolvenzverwalter ebenfalls verpflichtet bin, dass Guthaben für die Schuldentilgung anzuzeigen und dann abführe um mit diesen Guthaben, die Gläubiger bedienen zu können.

Da ich aber nicht beide, also Job-Center und Insovenzverwalter bedienen kann, stellt sich für mich die Frage, wer hat den gesetzlichen Anspruch? Ich stehe dem Problem hilflos gegenüber und befürchte für mich schlimme Zeiten, weil ich denke, dass sich die Katze selbst in den Schwanz beisst. Von daher, bitte ich um Rat, wie ich mich verhalten soll oder was ich jetzt und sofort tun muss, damit ich nicht in ein finanzielles Loch falle? Ist es überhaupt gestattet von einen ALG 2 Empfänger welcher ein Insolvenzverfahren zu laufen hat, dieses Guthaben abzuverlangen, bzw. ihn dadurch nötigt, weitere Schulden zu machen, die zur Folge haben, dass das Insonlvenzverfahren, bei Bekanntwerden von Schulden und Ratenzahlungen, durch den Insolvenzverwalter gekündigt oder abgebrochen werden kann. Ich glaube, dass kann doch nicht im Sinne unserer Rechtssprechung sein. Man stopft dadurch das eine Loch und an einer anderen Stelle lässt man ein neues Loch entstehen.

Ich hoffe, ich habe mein Problem so einigermaßen herübergebracht und hoff nun auf eure Hilfe und eventuelle Unterstüzung.

Mfg.
et_2008
wolfshund

Beitrag von wolfshund »

Diese vom Jobcenter angerechneten 30% x die entsprechenden Monate auf die angerechnet wird,müssen dir verbleiben.Ergibt sich dann aus der Bemessungsgrundlage des ALG II-Bescheides,welcher dann die Senkung des Anspruchs um 30% beinhaltet. Der Rest ist dann bei deinem Insolvenzverwalter anzugeben,wären dann 70% welche abzuführen sind.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Der Insolvenzverwalter bekommt gar nichts ;)

Warum?

Weil dieses Guthaben durch die Mietskostenvorrauszahlung enstanden ist, und der Mietanteil durch das Amt getragen wurde. Das ist allerdings auch Voraussetzung. Dann kann der Insolvenzverwalter nichts machen. Vorrang hat hier das Amt.

Wieviel Miete wurde denn vom Amt übernommen? Wie lange wurde diese schon übernommen?

Wenn es das komplette letzte Abrechnungsjahr war, wo das Amt Dir Miete gezahlt hat/Zuschuss zur Miete - schaut der Verwalter in die Leere, da er das Geld nicht anfassen darf. Denn staatliche Gelder gehen den Verwalter nix an.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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et_2008
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Noch mal eine Frage

Beitrag von et_2008 »

Hallo,

möchte mich bei dir für den kommentar bedanken.

hinsichtlich meiner problematik, habe noch eine frage.

was heisst eigentlich im zusammenhang mit der betriebskostengutschrift, 30% anzurechnendes Einkommen? irgendwie schnalle ich das nicht. diese auskunft erhielt ich vom job-center. muss ich nun doch nicht den vollen betrag der betreibskostengutschrift zurück zahlen, oder was ist damit gemeint?

Denn meine Gutschrift beträgt 597, 66,-€, davon anzurechnetes einkommen 30%, macht rund 179,30,-€, diese dann von 597,66,-€ abgezogen, ergeben unterm strich 418,36,-€.
also, müsste ich dann 416,36,-€ zurückzahlen.


ich würde mich freuen, wenn du mir einen netten hinweis geben könntest, wo man sich diesbezüglich sachkundig machen kann.

ich wünsche dir noch einen schönen sonntag.

mfg.

dieter
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Soweit mir bekannt ist, wird die gesamte Gutschrift bei Dir gegengerechnet. Wurde bei uns auch immer so gemacht. Sind Heizkosten enthalten in der Abrechnung siehts wieder anders aus.

Du kannst die Anrechnung Deines Guthabens splitten lassen, damits nicht in einem abgezogen wird. Das würde für Dich dann nämlich böse enden, wenn Du plötzlich einen Monat ohne alles da stehst oder?

Bevor ich jetzt was falsches widergebe, würde ich Dir raten, nochmal genau nachzufragen bzw. Dir eine Antwort geben zu lassen, die Du auch verstehst, denn einige Dinge, die ein SB ausspricht kapier nicht mal ich :lol:
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S.A.
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Registriert: 11.08.2008 10:02

Beitrag von S.A. »

Hallo
Ich kenne es aus der Erfahrung heraus auch nur so, dass das komplette Guthaben einbehalten wird von der Arge.
Bei uns sogar, obowhl wir nur Anteilig Hartz4 bekamen. Fand ich mehr als unfair.. aber so ist das wohl :roll:
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